Ein Brand und alles ist weg: Um im Ernstfall nicht vor dem Nichts zu stehen, gibt es Hausratversicherungen. Wir erklären, für wen sie unverzichtbar sind.

Das Lieblingskuscheltier, das Hochzeitskleid oder die ersten Fotos der Kinder: Es gibt Dinge, deren Verlust ist durch eine einfache Geldsumme nicht zu ersetzen. Für alle anderen Besitztümer kann sich eine Hausratversicherung dagegen durchaus lohnen.

Diese springt ein, wenn ein Brand etwa Ihre gesamte Couchgarnitur in Staub und Asche gelegt hat oder ein Einbrecher den modernen Fernseher zusammen mit der neuen Stereoanlage geraubt hat.

t-online erklärt, wann sich für Sie eine Hausratversicherung lohnt, welche Gegenstände im Ernstfall tatsächlich ersetzt werden und über welche Fallstricke Sie bei dem Abschluss einer neuen Police besser nicht fallen sollten.

Für Mieter ist eine Hausratversicherung tatsächlich eine der wenigen Policen, auf die Sie nicht verzichten sollten. Sie schützt Sie im Fall der Fälle vor einem Totalverlust Ihres gesamten Besitzes. Wenn Ihre Wohnung etwa bei einem Hausbrand vollständig ausbrennt, würden Sie ohne Hausratversicherung von einem Tag auf den anderen vor dem Nichts stehen. Ihr Vermieter steht hier nicht in der Pflicht – schließlich schützt eine Hausratversicherung Ihr Eigentum und nicht das des Vermieters.

  • Basispaket: Auf diese Versicherungen können Sie nicht verzichten

Eine Hausratversicherung ersetzt Ihnen zum Beispiel im Brandfall den Gegenwert der Einrichtungsgegenstände in der Wohnung, sodass Sie einen Neustart wagen können. Sollte Ihre Wohnung zudem nicht bewohnbar sein, übernimmt eine Hausratversicherung je nach Umfang auch die Kosten für ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung als Übergangslösung. All das gilt auch, wenn die Schäden von einem Waldbrand herrühren.

Bei einem WG-Zimmer lohnt es sich dagegen, kurz zu überschlagen, ob eine Hausratversicherung notwendig ist. Hier sollten Sie kurz ausrechnen, wie viel die Möbel und Besitztümer in der ersten Wohnung oder im WG-Zimmer ungefähr wert sind.

Könnten Sie diese Kosten im Fall eines Einbruches auch gut alleine stemmen? Je teurer die Einrichtung ist, desto früher lohnt sich die Hausratversicherung.

Denn: Auch wenn nur der teure Laptop aus dem WG-Zimmer geklaut wird, ist er weg. Eine Hausratversicherung würde in diesem Fall ein neues Gerät, je nach Alter sogar eines der neueren Generation, stellen. Ohne Versicherung müssten Sie selbst tief in die Tasche greifen.

Ähnlich liegt der Fall bei einer Zweitwohnung. Für diese gilt der Versicherungsschutz für Ihren Hauptwohnsitz nicht mit, Sie müssten also eine zusätzliche Versicherung für den Hausrat in der Zweitwohnung abschließen. Auch hier lohnt es sich also, kurz die Werte, die sich in der Wohnung befinden, zu überschlagen.

Für Eigentümer ist die Hausratversicherung genauso unabdinglich wie für Mieter – natürlich nur für den selbst genutzten Wohnraum. Für Eigentümer lohnen sich zudem noch weitere Versicherungen, etwa die Wohngebäudeversicherung.

Während die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden die Kosten für einen neuen Fernseher und die neue Stereoanlage übernimmt, springt die Wohngebäudeversicherung ein, wenn Sie als Eigentümer etwa das Parkett oder die Tapete ersetzen müssen. Kurz gesagt: Die Hausratversicherung umfasst alle beweglichen Gegenstände, die Wohngebäudeversicherung bietet den Schutz für die unbeweglichen Dinge in Ihrem Eigentum.

In den Details unterscheiden sich die Hausratversicherungen in den Leistungen, es gibt aber eine Bandbreite an Schäden, die standardmäßig von allen Hausratversicherungen abgedeckt sind. Dazu zählen etwa Sachschäden durch:

  • Feuer durch (Wald)Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
  • Leitungswasser, Frost- und sonstige Bruchschäden
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Vandalismus
Brand eines Wohnkomplexes (Symbolbild): Im Ernstfall stehen Versicherte nicht vor dem Nichts. Mit dem Geld der Versicherung können Sie zumindest eine neue Einrichtung kaufen. (Quelle: David Torrez/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Es gibt allerdings auch einige Fälle und Kategorien, die eine Hausratversicherung nicht abdeckt. Dazu zählen etwa:

  • Überspannung eines elektronischen Geräts: Durch einen Blitzschlag wird ein Kurzschluss im Fernseher ausgelöst. Der Fernseher würde in diesem Fall nicht ersetzt werden.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn Sie etwa das Fenster auflassen, würden einige Versicherungen Ihnen die gestohlenen Gegenstände nicht ersetzen. Hier kommt es stark auf den Anbieter an.
  • Höhere Gewalt: Schäden durch Krieg, innere Unruhen, atomare Unfälle oder auch Elementarschäden, etwa durch Überschwemmungen, sind nicht standardmäßig abgedeckt.

Tipp: Wenn Sie sich fragen, was von Ihrer Hausratversicherung abgedeckt ist, hilft ein einfaches Gedankenspiel: Drehen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Ihrem inneren Auge einmal auf den Kopf – alles, was hinausfällt, wäre im Ernstfall versichert, der Rest nicht. Unbewegliche Dinge wie der eingebaute Kleiderschrank oder aber auch das verlegte Parkett wären folglich nicht abgedeckt.

Für Verbraucher kann es sich zudem lohnen, alle paar Jahre die Versicherung zu wechseln. So können Sie je nach Marktlage ein günstigeres Angebot erhalten. Denn auch auf dem Versicherungsmarkt schwanken die Preise.

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