„Kein Selbstbedienungsladen“
Jetzt bahnt sich ein Streit um die Verteilung der Milliarden an
22.03.2025 – 11:26 UhrLesedauer: 3 Min.
Nach der Verabschiedung eines riesigen Finanzpakets entbrennt ein Streit um die Verteilung. Verbände fordern Mittel für Digitalisierung, während Kommunen auf schnelle Ausschüttungen drängen.
Nach dem Bundesratsbeschluss für ein riesiges Finanzpaket werden Forderungen zur Verteilung der Mittel laut. Neuer Streit könnte programmiert sein.
Bildungsverbände schlagen vor, eine feste Summe aus dem neuen Sondervermögen für die Digitalisierung von Kitas, Schulen und Universitäten zu veranschlagen. Der Städtetag rief derweil dazu auf, das Geld aus dem Sondervermögen möglichst schnell und nach einem einfachen Vergabeverfahren an Länder und Kommunen zu verteilen. Auch CSU-Chef Markus Söder warnt vor einem „Selbstbedienungsladen“.
Embed
Der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Je einfacher das Verfahren ist, desto schneller haben wir das Geld auf der Straße, und die Menschen merken, dass etwas passiert. Das muss oberste Priorität sein.“
- Milliarden für Länder und Kommunen: Ein Bundesland fürchtet jetzt ein Wettrennen
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach sich im RND und im ZDF-„Heute Journal“ dafür aus, die Mittel aus dem Sondervermögen über den sogenannten Königsteiner Schlüssel zu verteilen. Bei dem Verteilschlüssel wird das Steueraufkommen der Länder zweifach, die jeweilige Einwohnerzahl einfach gewertet. Das Verfahren wird häufig bei Bund-Länder-Finanzierungen genutzt.
„Wir sollten jetzt keine langen Diskussionen darüber führen, ob es irgendwelche neuen Schlüssel gibt, sondern möglichst schnell entscheiden“, mahnte Günther. „Und das sollte der Bundestag dann ganz fix angehen, wenn die Bundesregierung konstituiert ist.“
Bund und Länder könnten sich bei der Umsetzung des neuen Finanzpakets an den Erfahrungen aus den Jahren 2009 und 2010, vom sogenannten Konjunkturpaket II, orientieren, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Teil des Pakets damals war auch etwa die Abwrackprämie.
Damals stellte der Bund den Ländern insgesamt zehn Milliarden Euro zur Verfügung. Das entsprechende Zukunftsinvestitionsgesetz war bewusst schlank gehalten: Die Mittel wurden gemäß dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt – Bayern erhielt etwa 1,4 Milliarden Euro. Der Vorschlag, der nun auch im Raum steht.
Eine wichtige Voraussetzung war damals wie heute die sogenannte „Zusätzlichkeit“. Das bedeutet, dass die geförderten Projekte nicht bereits im bestehenden Haushalt eingeplant sein dürfen.
Eine weitere Regelung aus dem Jahr 2009 lautete: „Die Mittel sollen überwiegend für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden.“ Die Verantwortung für die Auszahlung und Kontrolle der Verwendung dieser Gelder lag bei den Bundesländern. Dabei hatten sie einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung der Verteilung.
In der Regel wurden zwei Fördertöpfe eingerichtet: ein großer Haupttopf, aus dem Städte und Gemeinden Mittel entsprechend ihrer Einwohnerzahl beantragen konnten – meist erhielten sie schon kurz nach Antragstellung eine erste Auszahlung. Daneben gab es einen kleineren Topf für landesspezifische Förderprogramme.
Ein vergleichbares Vorgehen ist auch dieses Mal denkbar, obwohl es um eine deutlich höhere Summe und einen längeren Förderzeitraum geht, so die „Süddeutsche Zeitung“. Zu erwarten sei, dass die Länder dieses Mal einen größeren Anteil für eigene Investitionsvorhaben einfordern werden. Viele Verkehrsminister hätten bereits Listen mit dringend sanierungsbedürftigen Bahnstrecken und maroden Brücken vorbereitet, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ weiter.