Flughafen und Rheinbahn im Arbeitskampf

Mega-Streik am Montag: Welche Alternativen gibt es?


Aktualisiert am 09.03.2025 – 20:42 UhrLesedauer: 2 Min.

Warten auf die Bahn in Düsseldorf (Archivbild): An den Haltestellen der Rheinbahn geht am Montag nichts mehr. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago)

Flughafenpersonal und Rheinbahn legen am Montag gleichzeitig ihre Arbeit nieder. Die Landeshauptstadt steht vor einem chaotischen Tag – aber es gibt ein paar Alternativen.

Seit Wochen ruft die Gewerkschaft Verdi immer wieder Arbeitnehmer verschiedener Branchen zum Streik auf. Dass nun am Montag das Personal der Rheinbahn und das Bodenpersonal am Flughafen gleichzeitig streiken, trifft die Landeshauptstadt hart. Was Düsseldorfer jetzt wissen müssen, finden Sie in unserer Übersicht:

Der Streik bei der Rheinbahn beginnt am Montagmorgen (10. März) um drei Uhr und soll 48 Stunden dauern. Die Rheinbahn plant, den regulären Betrieb am Mittwochmorgen (12. März) gegen vier Uhr wieder aufzunehmen, es kann allerdings noch bis in die Morgenstunden zu vereinzelten Ausfällen kommen, teilte das Verkehrsunternehmen am vergangenen Freitag (7. März) mit.

Trotz des Streiks versucht die Rheinbahn, auf einigen Buslinien Fahrten möglich zu machen. Welche Busse genau verkehren, lesen Sie hier. Nicht betroffen ist zudem der Verkehr der Deutschen Bahn inklusive S-Bahn. Eine Fahrt mit der S-Bahn könnte also eine Alternative sein, um in der Stadt von A nach B zu kommen.

Ja. Für Arbeitnehmer gilt das sogenannte Wegerisiko. Es liegt also in ihrer Verantwortung, pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Einen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Individuelle Lösungen sollten mit dem Vorgesetzten gesucht werden.

Am Flughafen beginnt der Streik ebenfalls am frühen Montagmorgen gegen zwei Uhr und endet am Dienstagmorgen um drei Uhr. Der Flughafen teilte mit, dass Passagiere mit Verspätungen, Umlegungen und Ausfällen rechnen müssen. Wer einen Flug gebucht hat, soll sich kurz vor der Abreise nochmal bei der Airline erkundigen, ob der Flieger wirklich startet. Der Flughafen will am Sonntag (9. März) mitteilen, wie viele Flüge etwa gestrichen werden müssen.

Ja, das dürfen sie. Es gibt in Deutschland derzeit kein Gesetz, das parallele Streiks verbietet.

Ein Streik gilt in der Regel als unvermeidbarer externer Umstand, sodass die Airline keine Entschädigung zahlen muss. Sollte der Flug komplett annulliert werden, muss sie allerdings eine Ersatzbeförderung anbieten. Entweder mit einem anderen Transportmittel oder einem Ersatzflug. Findet der Ersatzflug erst am nächsten oder übernächsten Tag statt, muss die Airline auch ein Hotel bezahlen.

Alternativ können Flugpassagiere von ihrem gebuchten Flug zurücktreten, dann muss die Airline ihnen den Flugpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten.

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