Regelungen verfassungswidrig?

Erbschaftsteuer vor Gericht: Jetzt steht der Termin fest


31.07.2026 – 11:44 UhrLesedauer: 2 Min.

Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts: Verstößt die Erbschaftsteuer in Teilen gegen das Grundgesetz? (Quelle: Uli Deck/dpa)

Auf eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer wird seit Langem gewartet. Nun ist klar, wann das Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt im Oktober wichtige Regeln zur Erbschaftsteuer ins Visier. Am 12. Oktober verhandeln die Karlsruher Richterinnen und Richter zunächst über eine Klage des Freistaats Bayern. Einen Tag später, am 13. Oktober, geht es um die Begünstigung von Betriebsvermögen bei Erbschaften.

Die Verfahren könnten erhebliche Folgen für Erben, Immobilienbesitzer und Unternehmensnachfolger haben. Denn seit Jahren wird darüber gestritten, ob die geltenden Regeln noch gerecht sind – und ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Urteil wird deshalb schon lange erwartet.

Bayern klagt gegen Freibeträge und Steuersätze

Im ersten Verfahren geht Bayern mit einer abstrakten Normenkontrollklage gegen mehrere Vorschriften des Erbschaftsteuerrechts vor. Dabei geht es unter anderem um die Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge und Steuersätze. Lesen Sie hier, ab wann Sie aktuell Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Nach Auffassung der bayerischen Landesregierung sind die Regeln bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig. Bayern argumentiert, dem Bund fehle für diese Regelungen die Gesetzgebungskompetenz.

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Darüber hinaus hält der Freistaat die Vorschriften auch inhaltlich für problematisch. Die Freibeträge und Steuersätze seien über Jahre hinweg nicht ausreichend an die Preisentwicklung angepasst worden. Gerade bei Immobilien könne das zu deutlich höheren Steuerbelastungen führen, weil die Preise in vielen Regionen stark gestiegen sind.

Bayern fordert zudem, regionale Unterschiede bei Immobilienpreisen stärker zu berücksichtigen. Ein Haus in München oder Hamburg hat oft einen ganz anderen Wert als eine vergleichbare Immobilie in einer strukturschwächeren Region – steuerlich schlagen diese Unterschiede bislang aber nicht in gleicher Weise bei den Freibeträgen durch.

Streit über verschontes Unternehmensvermögen

Im zweiten Verfahren geht es um eine Verfassungsbeschwerde eines Erben von Privatvermögen. Der Mann hatte von seiner Tante unter anderem ein Wertpapierdepot und Grundvermögen geerbt. Gegen die fällig gewordene Erbschaftsteuer klagte er bislang erfolglos.

Sein Vorwurf: Er werde gegenüber Erben von Betriebsvermögen benachteiligt. Denn während Privatvermögen grundsätzlich ohne vergleichbare Vergünstigungen besteuert wird, können Unternehmensvermögen unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend oder sogar vollständig von der Erbschaftsteuer verschont bleiben.

Diese Sonderregeln stehen nun im Fokus. Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die Begünstigung von Betriebsvermögen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist.

SPD will Erbschaftsteuer reformieren

Sollte das Bundesverfassungsgericht zentrale Regeln beanstanden, müsste der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer reformieren. Die SPD-Fraktion hatte schon Anfang des Jahres ein Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Vorgesehen ist demnach ein Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person. Davon sollen 900.000 Euro für Erbschaften von Verwandten und 100.000 Euro für Zuwendungen von Dritten gelten. Zusätzlich soll ein selbstgenutztes geerbtes Wohnhaus steuerfrei bleiben.

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