Elterngeld, Kindergeld, Kinderbetreuung

Was Eltern von der Steuer absetzen können

Eltern schenken ihren Kindern nicht nur Zeit und Liebe. Mitunter zahlen sie auch eine Menge Geld für sie. Allerdings können Eltern auch etwas zurückbekommen.

Aktualisiert am 22.11.2024 – 12:57 Uhr|Lesedauer: 4 Min.

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Windeln, Spielzeug, Kleidung, Schulbücher – Kinder sind teuer. Doch an vielen Punkten kommt der Staat den Eltern entgegen. Einen Teil der Ausgaben können sie über die Steuererklärung zurückholen. Es lohnt sich, Rechnungen aufzuheben und genauer hinzusehen – vor allem bei den folgenden Punkten.

Kinderbetreuung in einer Kita: Die Kosten können Eltern teilweise in der Steuererklärung angeben. (Quelle: FatCamera/getty-images-bilder)

Die meisten Eltern in Deutschland können für die ersten Lebensmonate ihres Kindes Elterngeld beantragen. Nur Spitzenverdiener erhalten die Leistung nicht. Wer als Paar ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 300.000 Euro oder mehr hat, geht leer aus. Gleiches gilt für Alleinerziehende ab einer Schwelle von 250.000 Euro. Lesen Sie hier, was das zu versteuernde Einkommen genau ist.

Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von Ihrem Einkommen vor der Geburt. Es kann sich für verheiratete Paare also lohnen, die Steuerklasse zu wechseln. Denn sie beeinflusst, wie viel netto im Monat übrig bleibt. Steigt das Nettogehalt bei demjenigen, der in Elternzeit gehen will, in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, bringt Ihnen das einen höheren Anspruch auf Elterngeld. Lesen Sie hier, wie der Steuerklassenwechsel funktioniert.

Da Elterngeld zu den sogenannten Lohnersatzleistungen zählt, sind Sie verpflichtet, für das Jahr, in dem Sie die Zahlung erhalten, eine Steuererklärung einzureichen. Zwar ist das Elterngeld selbst steuerfrei, es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte erhöht. Das führt oft dazu, dass Sie Steuern nachzahlen müssen. Wie die Berechnung genau funktioniert, lesen Sie hier.

In der Einkommensteuererklärung tragen Sie die Angaben zum Elterngeld im Bereich „Lohnersatzleistungen“ in der Anlage N ein.

Unabhängig, ob Sie Elterngeld beziehen oder nicht, erhalten Sie entweder Kindergeld oder profitieren vom Kinderfreibetrag für Eltern. Was davon für Sie sinnvoller ist, prüft das Finanzamt automatisch mit der Steuererklärung. 2024 müssen verheiratete Eltern zusammen rund 85.000 Euro brutto verdienen, damit der Steuervorteil größer ist als die Auszahlung des Kindergeldes.

Es empfiehlt sich aber, immer zuerst einen Antrag auf Kindergeld zu stellen. Wer das vergisst, geht im schlimmsten Fall leer aus. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt. Je nachdem, ob das Kind noch in Ausbildung ist, kann es auch noch bis zum 25. Geburtstag fließen.

Betreuungskosten, die durch einen Platz im Kindergarten, im Hort oder eine staatlich geförderte Tagesmutter anfallen, können Eltern steuerlich geltend machen. Für das Steuerjahr 2024 können Sie maximal 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen und das zu zwei Dritteln – also bis zu 4.000 Euro im Jahr je Kind. Ab 2025 ist es möglich, 80 Prozent und damit maximal 4.800 Euro abzusetzen.

Damit Sie Kinderbetreuungskosten geltend machen können, muss Ihr Kind jünger als 14 Jahre sein. Eine Ausnahme gilt bei Kindern mit Behinderung, die sich nicht selbst versorgen können. Auch Ausgaben für Hausaufgabenbetreuung zählen zu den absetzbaren Kosten. Die Kosten für Nachhilfe, Verpflegung, Musikschule oder Sportverein jedoch nicht.

Gut zu wissen: Betreuen nahe Verwandte wie zum Beispiel Großeltern Ihr Kind und erhalten dafür Geld, können Sie diese Aufwendungen ebenfalls als Betreuungskosten absetzen. Das gilt auch, wenn Sie Ihnen lediglich die Fahrtkosten erstatten. Beachten Sie jedoch, dass Sie darüber eine schriftliche Vereinbarung treffen und das Geld überweisen.

Auch wenn Sie ein Au-Pair oder einen Babysitter beschäftigen, sollten Sie zwingend einen Vertrag aufsetzen und das Honorar auf ein Konto überweisen. Hilft das Au-Pair nicht nur bei der Kinderbetreuung, sondern auch im Haushalt, geben Sie beim Finanzamt entweder die Kosten je nach festgelegtem Zeitanteil an oder – wenn das nicht so klar geregelt ist – pauschal die Hälfte der Ausgaben als Kinderbetreuungskosten und die andere Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistung.

Das kommt auf die Art der Schule an. Kosten für eine normale Schulausbildung können Eltern nicht beim Finanzamt geltend machen, die Beiträge für Privatschulen dagegen schon. Das Finanzamt berücksichtigt 30 Prozent der gesamten Kosten als Sonderausgaben, außer für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung, maximal 5.000 Euro pro Jahr. Das gilt auch fürs Studium im Ausland. Es muss aber eine Hochschule in der Europäischen Union und ein Studiengang mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss sein.

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