
Erfüllen Sie hingegen eine der oben genannten Voraussetzungen für die Pflichtveranlagung (siehe oben), kommen Sie nicht darum herum, Ihre Steuererklärung einzureichen. In jedem Jahr, in dem Sie dazu verpflichtet sind, müssen Sie sie machen. Ändert sich dieser Status, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Formulare beim Finanzamt einreichen.
Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung? Diesen Mythos glauben viele. Doch er stimmt nicht.
Müssen Sie normalerweise keine Steuererklärung machen, tun es in einem Jahr aber trotzdem, weil Sie dadurch eine Erstattung bekommen, bedeutet das nicht, dass Sie fortan immer eine Steuererklärung abgeben müssen. Lohnen kann sich das aber trotzdem (siehe oben). Lesen Sie hier weitere große Irrtümer über die Steuererklärung.