Steuersatzung wird angepasst

Was nun für Assistenz- und gefährliche Hunde gilt


05.06.2025 – 11:10 UhrLesedauer: 1 Min.

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Ein Assistenzhund im Einsatz (Symbolbild): In Essen wurde eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. (Quelle: IMAGO/Michael Scherrer)

In Essen gelten ab sofort neue Hundesteuersätze. Besitzer von Assistenzhunden und als gefährlich eingestuften Rassen profitieren von der neuen Regelung.

Die Stadt Essen hat beschlossen, ihre Hundesteuersatzung zu ändern. Mit Beschluss des Rates zum 1. Januar 2025 werden Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit. Die Befreiung gilt für Hunde, die gemäß der Assistenzhundeverordnung (AHundV) anerkannt sind. Voraussetzung ist, dass der Hund und sein Halter als „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ zertifiziert sind. Ein entsprechender Ausweis dient als Nachweis.

Die Steuersätze für gefährliche Hunde werden ebenfalls gesenkt. Zu den gefährlichen Rassen zählen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Besitzer dieser Hunde können bei Nachweis eines bestandenen Wesenstests eine Steuerreduzierung von 852 auf 156 Euro beantragen. Halter müssen mindestens 18 Jahre alt sein, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einen großen Sachkundenachweis erbringen.

Andere Steuersätze bleiben unverändert. Weitere Informationen zur Hundesteuer sowie zur An- und Abmeldung von Hunden finden Interessierte im Serviceportal der Stadt Essen.

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