Künftig kürzere Wartezeit?

Stadt optimiert Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen


13.11.2024 – 16:05 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Einbürgerungsantrag liegt neben einem Stift (Symbolbild): Die Stadt Essen hat das Verfahren für die Bearbeitung überarbeitet. (Quelle: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie)

Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen nimmt in Essen derzeit viel Zeit in Anspruch. Das soll sich durch ein überarbeitetes Verfahren verbessern.

Die Stadt plant, Einbürgerungsanträge künftig rascher zu bearbeiten. Ein optimiertes Verfahren und zusätzliche Mitarbeiter sollen dies ermöglichen. Bislang musste zunächst ein Termin per E-Mail vereinbart werden. Anschließend erfolgte eine Erstberatung, die Antragsaufnahme und schließlich die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde. Künftig können die Unterlagen online hochgeladen und geprüft werden. Die persönliche Erstberatung, für die bisher lange Wartezeiten anfielen, entfällt dadurch laut einer Pressemitteilung der Stadt.

Statt mehr als eineinhalb Jahre soll die Bearbeitung künftig nur vier Monate dauern. Bisher hat die Behörde einen erheblichen Rückstand, da sich die Zahl der Anträge in den vergangenen Jahren fast verdreifacht hat. Seit 2015 gab es durchschnittlich 1.100 Anträge pro Jahr, während 2023 bereits 3.061 Einbürgerungsanträge verzeichnet wurden. Die Tendenz ist weiter steigend.

Starten soll das neue Verfahren am 1. Dezember. Wer in den vergangenen zwei Jahren bereits E-Mail-Kontakt zur Essener Ausländerbehörde hatte, werde in den kommenden Wochen eine Nachricht erhalten, heißt es weiter. Laut der Stadtverwaltung betrifft dies rund 8.000 Personen. In der E-Mail werde das neue digitale Verfahren detailliert beschrieben und eine Anleitung für das weitere Vorgehen gegeben.

So benötige die Antragsstelle beispielsweise die sogenannte Bund ID oder eine eID. Das bisherige Sammelpostfach der Einbürgerungsbehörde werde hingegen eingestellt. Bereits vereinbarte Termine können storniert werden, um das digitale Verfahren zu nutzen. Befindet sich der Antrag bereits in Bearbeitung, ist kein weiteres Handeln erforderlich. Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass über das Postfach eingereichte Unterlagen weiterhin berücksichtigt werden.

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