Betrugsverdacht

Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Bosbach

Aktualisiert am 04.11.2025 – 06:43 UhrLesedauer: 2 Min.

Caroline und Wolfgang Bosbach (Archivbild): Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt aktuell gegen die Tochter des CDU-Urgesteins. (Quelle: IMAGO/Horst Galuschka /imago-images-bilder)

Die Tochter von Ex-CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach soll einen Wahlhelfer zu einer falschen Rechnung veranlasst haben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen gegen die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU) aufgenommen. Der Vorwurf: gemeinschaftlicher Betrug. Im Zentrum der Ermittlungen steht eine Rechnung über 2.500 Euro, die im Januar 2025 beim CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis eingereicht wurde.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, Bosbach habe einen ihrer damaligen Wahlhelfer dazu gebracht, eine fingierte Rechnung einzureichen. Diese Rechnung soll sich auf Social-Media-Dienste bezogen haben, die tatsächlich gar nicht erbracht worden sein sollen. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft, ob Bosbach den Wahlhelfer dazu gebracht hat, ihr den Betrag nach Auszahlung in bar auszuhändigen, um damit anderweitige Ausgaben auszugleichen.

Gegen den damaligen Wahlhelfer, der sich selbst wegen dieses Sachverhalts bei der Polizei angezeigt habe, sei ein gesondertes Ermittlungsverfahren ebenfalls wegen des Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betrugs anhängig, so die Staatsanwaltschaft. Inwieweit weitere Personen in das Geschehen eingebunden gewesen sein könnten, werde ebenfalls geprüft.

Die Staatsanwaltschaft werde nun die gebotenen Ermittlungen durchführen, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Diese würden einige Zeit in Anspruch nehmen. Weiteres könne derzeit nicht mitgeteilt werden. „Auf die für die Beschuldigten geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen“, betonte die Staatsanwaltschaft.

Vor Aufnahme der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft die Präsidentin des Deutschen Bundestages über ihre Absicht informiert. Nach Bestätigung des Eingangs musste eine Frist von 48 Stunden abgewartet werden. Erst nach deren Ablauf und der damit verbundenen Aufhebung der Immunität war die Staatsanwaltschaft berechtigt, Ermittlungen aufzunehmen. Mittlerweile sei dies geschehen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Bosbach hatte in der vergangenen Woche erneut deutlich gemacht, dass sie alle Vorwürfe zurückweist. „Ich bin zwar überrascht, dass jetzt doch nach fast vier Monaten förmlich ermittelt werden soll, bin aber zuversichtlich, dass das Ermittlungsverfahren nach Abschluss der Ermittlungen eingestellt wird“, hatte sie mitgeteilt. Schon im Sommer hatte sie beteuert, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. „Ich habe mich nicht bereichert, und der CDU Rhein-Berg ist kein Schaden entstanden“, hatte sie in einem damals veröffentlichten Video gesagt.

Der CDU-Kreisvorstand hatte beschlossen, alle Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Prüfung zu übergeben. Die aus Bergisch Gladbach stammende Tochter des früheren CDU-Innenpolitikers Wolfgang Bosbach hatte bei der Bundestagswahl im Februar das Direktmandat im Rheinisch-Bergischen Kreis für die CDU gewonnen.

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