SPD plant Erbschaftsteuer-Reform: Warum das überfällig ist

Die SPD hat Ideen, wie sich die Erbschaftsteuer reformieren ließe. Gut so. Denn dass beim Erben etwas grundsätzlich schiefläuft, kann niemand bestreiten.

Denn ihr Koalitionspartner Union und viele Wirtschaftsverbände können noch so jammern, dass eine Reform der Erbschaftsteuer und daraus resultierende Mehrbelastungen für Unternehmen nach vier Jahren des wirtschaftlichen Stillstands das falsche Signal seien. Wenn Karlsruhe im Laufe des Jahres urteilen sollte, dass die Privilegien für Firmenerben gegen das Grundgesetz verstoßen, wird eine Reform ohnehin unumgänglich. Dann nicht blank dazustehen, stünde der Bundesregierung gut zu Gesicht. Gerade in Zeiten, in denen viele Bürger die Politik für handlungsunfähig halten. Das SPD-Konzept liefert dafür nun die Diskussionsgrundlage.

Ihr Vorschlag: weg mit den Ausnahmen für Millionenerben, stattdessen ein hoher, einmaliger Freibetrag für alle, zusätzlicher Schutz für selbst genutztes Wohneigentum, ein separater Freibetrag für Unternehmen – und erst darüber hinaus eine Besteuerung, die sich über Jahrzehnte strecken lässt. Wer daraus eine Gefahr für den Mittelstand konstruiert, übertreibt bewusst. Eine gestundete Steuer, bezahlt aus laufenden Gewinnen, zwingt kein gesundes Unternehmen in die Knie. Gründerinnen und Gründer, die ohne Erbe starten, müssen schließlich ebenfalls Kredite bedienen – ohne steuerliche Schonung. Warum sollte man ausgerechnet Erben weniger zutrauen?

Gern bemüht wird auch das Argument, Erbschaften seien doch „schon einmal versteuert“ worden. Das mag für den Erblasser stimmen, nicht aber für den Erben. Für ihn ist das Vermögen ein leistungsloser Zugewinn. Man könnte auch sagen: ein sehr komfortables Grundeinkommen. Nur eben exklusiv für wenige. Dass ausgerechnet hier der Staat besonders nachsichtig ist, während er bei Arbeitseinkommen oder Konsum sehr genau hinschaut, ist schwer nachzuvollziehen.

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