
„Wir haben in der Welt gerade wirklich andere Probleme, als uns über Haushaltsarithmetik zu streiten. Der Haushalt wurde vorab rechtlich geprüft und ist verfassungskonform, überparteilich und im Bundesrat beschlossen. Die Vereinbarung, zehn Prozent an zusätzlichen Investitionen zu ermöglichen, wird gehalten. Alles Weitere liegt im Ermessensspielraum eines Finanzministers und des Parlamentes“, so Schwarz zu t-online.
Der Haushaltspolitiker zeigte sich insbesondere darüber verärgert, dass die Grünen jetzt so agierten, wie sie es zu Ampelzeiten der Union vorgeworfen hatten, als diese ihre Haushaltsklage einreichte: „Die Grünen müssten es eigentlich besser wissen. Statt in einer historisch schwierigen Lage Verantwortung zu zeigen, wie sie es beim Beschluss zu dem Investitionspaket und der Verfassungsänderung auch gemacht haben, schüren sie nun Unsicherheit im Land. Das trägt gerade überhaupt nicht dazu bei, gemeinsam aus der demokratischen Mitte heraus für einen Stimmungsumschwung im Land zu sorgen.“
Schwarz betonte, gerade in der aktuellen Phase, in der man zarte Wachstumspfade erkennen kann, sei es entscheidend, weitere Investitionen anzukurbeln, statt sie zu blockieren. „Was die Wirtschaft jetzt braucht, ist Planungssicherheit, keine parteipolitischen Spielchen.“
Ob die Grünen mit ihrem Vorhaben Erfolg haben werden, darf bezweifelt werden. Die Partei räumt selbst ein, dass weder ein Organstreitverfahren noch eine Normenkontrollklage realistisch seien. Eine Normenkontrollklage hatte damals die Union gegen den Ampelhaushalt angestrengt, der von den Karlsruher Richtern schließlich als verfassungswidrig erklärt wurde. Die Voraussetzung dafür ist eine parlamentarische Mehrheit von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten. Die Grünen erreichen diese Schwelle allerdings nicht, auch nicht mit der Linkspartei. Mit der AfD wolle man nicht reden.
Bleibt nur der Weg einer Verfassungsbeschwerde. Die kann jeder Bürger selbst beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Das Gericht würde dann prüfen, ob die verfassungswidrige Verwendung von Steuergeldern – durch den Haushalt – eine Eigentumsverletzung darstellen könnte.
Das scheinen die Grünen nun probieren zu wollen. Mithilfe von zwei Gutachten, die die Partei in Auftrag gegeben hatte, wolle man nun „gemeinsam mit der Zivilgesellschaft“ Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe „ausloten und vorantreiben“. Ausgang: ungewiss.