Sparkassen-Einbruch von Gelsenkirchen: Das sollten Betroffene tun

Sparkasse Gelsenkirchen

Nach Mega-Einbruch: Strafanzeige für Versicherung notwendig


09.01.2026 – 14:08 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Sparkasse in Gelsenkirchen: Das sollten Betroffene jetzt wissen. (Quelle: Michael Weber/WtV News/dpa/dpa-bilder)

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen fragen sich viele, ob die Opfer das Geld jemals wiedersehen werden. Das sollten Betroffene jetzt wissen.

Für Betroffene des Einbruchs hat die Sparkasse Gelsenkirchen ein Informationsportal geschaltet. Darin werden sie über Versicherungsschutz, Informationspflichten der Bank und das weitere Vorgehen informiert. Auch die Verbraucherzentrale informiert über die Rechte und Pflichten von allen, die ein Bankschließfach nutzen. Entgegen den Empfehlungen der Polizei empfiehlt die Verbraucherzentrale den Opfern, eine Strafanzeige zu stellen, da dies für Hausratsversicherungen oft erforderlich ist. Auch die Sparkasse bietet an, Personalien für eine Strafanzeige bei der Polizei zu übermitteln.

Die Sparkasse Gelsenkirchen informiert, dass die Inhalte der Schließfächer bis zu einem Wert von 10.300 Euro versichert sind. Bei anderen Banken können die Versicherungsgrenzen anders sein, in der Regel werden maximal 50.000 Euro versichert. Der Versicherungsschutz ist in der Regel über den Mietpreis gewährleistet, aber nicht immer. Daher ist es wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu überprüfen. Übersteigt der Wert des Schließfachinhalts die dort genannte Obergrenze, sollten alternative Absicherungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Um eine Entschädigung zu bekommen, sollen Betroffene eine Inventarliste erstellen und den Besitz der Gegenstände belegen, zum Beispiel durch Fotos oder Zeugenaussagen. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, eine Inventarliste über den Inhalt seines Schließfachs zu erstellen, auch wenn kein Schadensfall vorliegt. Im Fall von Gelsenkirchen werden Inhaber der Schließfächer in einem Schreiben der Sparkasse über das weitere Vorgehen und die Abgabe einer Inventarliste informiert. Wer die schriftliche Mitteilung nicht abwarten will, kann im Kundencenter unter der Hotline anrufen, die Nummern gehen von (0209 161) 1110 bis 1119.

Banken sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Tresore angemessen zu sichern. Machen sie das nicht, greift im Falle eines Einbruchs der Haftpflichtfall: Die Bank muss den Schaden dann in voller Höhe ausgleichen. Die Bank muss dabei die Schließfächer „nach dem anerkannten Stand der Technik“ absichern, so die Verbraucherzentrale. Noch ist unklar, ob die Sparkasse Gelsenkirchen in dieser Hinsicht ihrer Pflicht nachgekommen ist. Die polizeilichen Ermittlungen werden dies feststellen müssen.

Für eingelagerte Werte, die die Versicherungssumme der Bank übersteigen, sollten Verbraucher eine zusätzliche Absicherung prüfen. Die Haftpflichtversicherung deckt in der Regel auch „vorübergehend eingelagerten“ Hausrat. Auch hier gelten aber häufig Wertgrenzen, die es zu prüfen gilt. Möglicherweise lässt sich die Versicherung noch modifizieren. So werden auch größere Summen im Bankschließfach versichert.

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