Anschlag auf CSD

Söder attackiert Berliner Gericht: „Krasse Fehlentscheidung“

28.07.2026 – 16:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): Er wirft den Berliner Gerichten im Fall Abdul Ballout eine Fehlentscheidung vor. (Archivbild) (Quelle: IMAGO/M. Popow/imago)

Die Berliner Justiz sieht sich nach dem Anschlag auf den CSD massiver Kritik ausgesetzt. Doch jetzt wehren sich die Sicherheitsbehörden.

Nach Kritik an der Aufhebung der Untersuchungshaft beim späteren islamistischen CSD-Attentäter Abdul Ballout hat die Berliner Justiz Vorwürfe zurückgewiesen. Betont wurde, für vorbeugende Gefahrenabwehr seien die Sicherheitsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, nicht die Strafgerichte, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Berliner Ermittlungsrichter hätten in den vergangenen Wochen und Monaten dem LKA die Überwachung Ballouts durch Telefonabhören und Observationen bewilligt.

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Untersuchungshaft keine Präventivhaft, betont das Gericht

Zudem betonte die Sprecherin, bei dem Prozess im Mai seien ein Kriminalbeamter des LKA zu Erkenntnissen über den Angeklagten sowie eine Islamwissenschaftlerin als Sachverständige gehört worden. „Natürlich wurde im Rahmen dessen auch die Gefährlichkeit des Angeklagten erörtert.“ Ein Strafgericht könne aber nur über angeklagte Taten urteilen. Deswegen sei der Mann auch verurteilt worden. Die Strafe sei zunächst nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Dies sei nur als Möglichkeit in Aussicht gestellt worden.

Die Untersuchungshaft sei keine Präventivhaft, hieß es weiter. Wäre der Angeklagte direkt zu einer höheren Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, „hätte das Gericht trotzdem geprüft, ob der Haftbefehl aufzuheben ist“, also die Untersuchungshaft ende. Insbesondere weil die Untersuchungshaft schon sechs Monate gedauert habe.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sieht das anders. Er vertritt die Meinung, dass Ballout nicht aus der Untersuchungshaft hätte entlassen werden dürfen. Im Nachgang des Anschlags vom Samstagabend nannte er das Vorgehen des Gerichts eine „krasse Fehlentscheidung“. „Anders kann man das gar nicht sagen“, so der CSU-Chef.

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