Rechte bei der Autoreparatur
So weit dürfen Werkstatt-Mitarbeiter mit Ihrem Auto fahren
Aktualisiert am 18.10.2026 – 16:10 UhrLesedauer: 3 Min.

Wenn Sie Ihr Auto in die Werkstatt bringen, müssen Sie meist die Sitze wieder richtig einstellen. Was die Mechaniker mit Ihrem Auto machen dürfen, lesen Sie hier.
Der Fahrersitz ist weit nach vorn geschoben, die Außenspiegel sind verstellt, die Heizung steht auf 24 Grad, der Lichtsensor ist abgeschaltet und auf dem Kilometerzähler sind einige Kilometer mehr: Wer sein Auto aus der Werkstatt abholt, muss manchmal einige der gewohnten Einstellungen wieder einrichten. Warum ist das so, was dürfen die Mechaniker mit Ihrem Auto während eines Werkstattaufenthalts machen – und was nicht?
Auch wenn es nervig sein mag: In manchen Fällen lässt es sich in der Werkstatt nicht vermeiden, dass Sitze und Außenspiegel verstellt werden müssen. Der häufigste Grund ist dabei, dass die Werkstattmitarbeiter eine Probefahrt mit dem Auto machen müssen, erklärt Kfz-Experte Jesco Hußlein: „Selbstverständlich müssen bei einer solchen Fahrt auch Werkstattmitarbeiter verkehrssicher unterwegs sein. Dazu gehört eben auch, Sitze und Spiegel fahrergerecht einzustellen.“
Verstellte Sitze sind auch bei einer Innenraumreinigung nicht zu vermeiden – nur so können die Mitarbeiter alle Ecken und Winkel des Innenraums erreichen. Wer eine klassische mechanische Sitzverstellung hat, wird sich danach wahrscheinlich schwertun, die alte Sitzposition wiederzufinden. Wer eine elektrische Sitzverstellung mit Memory-Funktion hat, könnte da mehr Glück haben – aber auch nicht immer: „Sobald dieser Speicher vom Strom getrennt wird, resettet er sich. Wenn also die Fahrzeugbatterie vom Fahrzeug getrennt oder ausgetauscht wird, können die Einstellungen der elektrischen Sitz- oder Spiegelverstellung verloren gehen“, so Hußlein.
Auch ein Verstellen der Einstellungen beim Licht- oder Regensensor sind notwendig, um die sicherheitsrelevanten Funktionen überprüfen zu können – beispielsweise die Funktion des Abblendlichts, das sich in der Werkstatthalle in der Regel nicht automatisch per Sensor einschaltet.
Was ist bei der Probefahrt erlaubt?
Um bestimmte Probleme am Auto identifizieren und beheben zu können, müssen Werkstattmitarbeiter häufig selbst ein Stück weit mit dem betroffenen Fahrzeug fahren. Das ist in Maßen auch erlaubt: „Bei einer Inspektion sind drei bis vier Kilometer Fahrstrecke die Faustformel“, so Hußlein. Auf diese Weise werde das Fahrzeug auf Betriebstemperatur gebracht und auf mögliche Geräusche überprüft, die Hinweise auf einen Defekt geben können. Auch Fahrten zu einer Waschanlage außerhalb des Betriebsgeländes sind erlaubt, wenn eine Wäsche nötig oder sogar vom Kunden gewünscht ist.
Was strikt verboten ist: eine private Nutzung des Fahrzeugs durch Werkstattmitarbeiter. Ihr Auto ist während eines Werkstattaufenthaltes nur auf dem Werkstattgelände und auf Probefahrten versichert.
Was, wenn es zu Schäden kommt?
Falls doch etwas passiert, steht Ihnen in der Regel ein Schadenersatz zu. Zum Beispiel, wenn Mitarbeiter der Werkstatt für Schäden verantwortlich sind, die am Fahrzeug durch die Arbeiten selbst oder auch durch Testfahrten entstehen. Hier haftet die Werkstatt vollumfänglich, heißt es vom Autoclub ACV.
