So viel Geld kassieren seine Anwälte

Prozess verschlingt hohe Summen

So viel kassieren Marius Borg Høibys Anwälte


15.12.2025 – 19:50 UhrLesedauer: 2 Min.

Marius Borg Høiby: Im Februar 2026 muss er sich vor Gericht verantworten. (Quelle: IMAGO/Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen / Bestimage)

Noch bevor der Prozess um Marius Borg Høiby begonnen hat, haben seine Verteidiger schon viel Geld erhalten. Bezahlt wurde das vom norwegischen Staat.

Am 3. Februar 2026 startet in Oslo das Strafverfahren gegen Marius Borg Høiby, den ältesten Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit. Dem 27-Jährigen werden insgesamt 32 Straftaten zur Last gelegt, darunter schwerer sexueller Missbrauch und mehrfache Vergewaltigung.

Neben der Brisanz des Falls sorgen bereits jetzt die hohen Kosten für Aufsehen. Nach norwegischem Recht übernimmt der Staat im Vorfeld eines Strafprozesses die Anwaltskosten – auch für mutmaßliche Täter. Diese Regelung soll allen Beteiligten, unabhängig von ihrer finanziellen Lage, eine angemessene Vertretung ermöglichen. Doch die Summen, die bisher gezahlt wurden, sind erheblich.

Nach Angaben der norwegischen Zeitung „VG“, die Einsicht in die Gerichtsunterlagen hatte, summieren sich allein die Vorschüsse für Høibys Verteidiger bereits auf umgerechnet rund 171.000 Euro. Die Zahlungen verteilen sich auf drei Anwälte: Ellen Holager Andenæs bekam bislang 76.544 Euro, Petar Sekulic 43.619 Euro und Øyvind Bratlien 50.913 Euro. Bratlien war zu Beginn der Ermittlungen aktiv, die Verteidigung liegt nun bei Andenæs und Sekulic.

Auch die rechtliche Vertretung der mutmaßlichen Opfer wurde staatlich finanziert. Zu den bislang beglichenen Kosten zählen unter anderem rund 12.000 Euro für Lill Vassbotn, rund 2.200 Euro für Hege Salomon sowie knapp 49.000 Euro für die Kanzlei Elden/Reisvang, die mehrere Betroffene vertritt. Zusammengerechnet belaufen sich die bisherigen Anwaltskosten auf etwa 235.000 Euro.

Rechtsanwalt Petter Skogstad Grannes erklärte gegenüber „VG“, dass bei der Höhe der Vorschüsse auch laufende Ausgaben wie Kanzleimieten oder Personalkosten berücksichtigt würden. „Die eigentlichen Kosten werden erst nach Ende des Verfahrens festgelegt. Es kann sein, dass ein Verteidiger Geld zurückzahlen muss“, sagte Grannes.

Nach derzeitiger Gesetzeslage werden die Kosten zunächst pauschal durch den Staat gedeckt. Im Nachgang kann das Gericht anordnen, dass die unterlegene Partei – etwa bei einem Schuldspruch – einen Teil der Auslagen trägt. Maßgeblich ist dabei jedoch die wirtschaftliche Situation der betroffenen Person. In vielen Fällen werde nur ein symbolischer Betrag festgelegt, so Grannes weiter.

Für die norwegische Justiz bedeutet der Fall eine erhebliche Belastung – nicht nur juristisch, sondern auch finanziell. Und für das Königshaus ist die öffentliche Aufmerksamkeit inmitten eines solch heiklen Strafverfahrens eine Herausforderung. Marius Borg Høiby lebt inzwischen nicht mehr auf dem königlichen Anwesen, sondern in einer eigenen Wohnung in Oslo.

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