Entscheidung im Bundestag
So soll der neue Wehrdienst ab dem 1. Januar aussehen
Aktualisiert am 05.12.2025 – 12:12 UhrLesedauer: 3 Min.
Das Parlament hat zugestimmt, nun fehlt nur noch der Bundesrat: Im Januar 2026 soll der neue Wehrdienst starten. Was ab dann gilt.
Verpflichtende Musterung, Wiederaufbau einer Wehrerfassung und Zielwerte für die Vergrößerung der Truppe: Nach der jahrelangen Debatte hat der Bundestag nun einem neuen Wehrdienstmodell zugestimmt.
Nötig seien 460.000 Soldaten einschließlich der Reserve, so die Bundesregierung. Der für Landes- und Bündnisverteidigung erforderliche Personalumfang sei im Frieden zu erheblichen Teilen nicht aktiv, müsse jedoch schnell aus einer einsatzbereiten Reserve aufwachsen können.
In namentlicher Abstimmung entschieden die Abgeordneten über die Pläne, die mit der veränderten Sicherheitslage begründet werden und für junge Männer einige Veränderungen mit sich bringen. Die Details:
Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Ein erster Kontakt wird über Fragebögen hergestellt, die etwa von Mitte Januar an – dann sind die ersten Kandidaten volljährig – verschickt werden. Männer müssen, Frauen können diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person und Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst.
Die flächendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2026. Tatsächlich wird sie angepasst an die tatsächlichen Kapazitäten, die erst im Aufbau sind. Erklärtes Ziel sind 24 Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte schon feststehen. „Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen“, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Von Mitte 2027 an sollen dann komplette Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein Rückstau gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.
Mit der Musterungsuntersuchung – intern Dienstfähigkeitsuntersuchung genannt – soll festgestellt werden, welche Verwendungen im Militärdienst ausgeführt werden können. Geprüft wird auch die grundsätzliche Wehrdienstfähigkeit. An dem grundsätzlichen Prozedere, das aktuell vor der Einstellung Freiwilliger durchgeführt wird, ändert sich im Kern nichts.
Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung („Anamnesebogen“) über Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte, wie bei einem regulären Arzttermin. Die Befunde – insbesondere Sehtest, Urintest, Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße, Beschaffenheit des Bewegungsapparates und Belastungsparameter führen zu einem Gesamturteil, dem sogenannten Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und charakterliche Eignung betrachtet, wie das Verteidigungsministerium erklärt.
Die Tauglichkeitsgrade ergeben sich aus dem Wehrpflichtgesetz und umfassen die grundsätzlichen Stufen: „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“ und „nicht wehrdienstfähig“. Unterteilt wird in sogenannte Verwendungsgrade: 1. (wehr-)dienstfähig und (voll) verwendungsfähig, 2. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen, 3. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen, 4. vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig, 5. nicht (wehr-)dienstfähig.
