
Regeln zur Elektromobilität
Zulassung von E-Bikes bis 50 km/h: Das sollten Sie beachten
Aktualisiert am 23.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Mit einigen E-Bikes können Sie sogar 50 km/h oder schneller fahren. Welche Regeln dann für Sie gelten, erfahren Sie hier.
Den gesetzlichen Vorgaben zufolge sind E-Bikes, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreiten, nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Wir geben Ihnen eine Übersicht darüber, welche Vorschriften dabei wichtig sind und welche legalen Möglichkeiten es gibt.
Mit einem E-Bike am Straßenverkehr teilzunehmen, dessen Geschwindigkeit 45 km/h übersteigt, ist in Deutschland nicht erlaubt. Es ist Ihnen allerdings bisher nicht verboten, Ihr Rad so umzurüsten, dass es schneller als 45 km/h fahren kann.
Auf öffentlichem Gelände, worunter zum Beispiel auch der allgemeine Straßenverkehr und die meisten Feldwege zählen, ist ein solches Fahrzeug jedoch unzulässig – auch wenn Sie ein Versicherungskennzeichen haben: Das gilt nur für Bikes bis 45 km/h Geschwindigkeit, Tuning ist nicht erlaubt.
Je nach Fall wird ein Verstoß dagegen mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet. Daher dürfen Sie mit einem solchen Fahrrad nur auf Privatgrundstücken fahren, eine Zulassung bekommen Sie nicht.
Grundsätzlich lassen sich E-Bikes und Pedelecs bei den Elektrorädern unterscheiden. Pedelecs haben den Motor als Unterstützung zur eigenen Tretleistung, während „richtige“ E-Bikes nur durch die Leistung des Motors und ganz ohne Muskelkraft fahren.
Diese „richtigen“ E-Bikes müssen in jedem Fall mit einem Versicherungskennzeichen zugelassen werden. Unter den Pedelecs sind nur die Modelle zulassungsfrei, die bis zu 25 Kilometer pro Stunde zurücklegen.
Ein Versicherungskennzeichen ist bei einigen Fahrzeugen eine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dieses benötigen E-Bikes in drei Fällen: