Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Bekomme ich Rentenpunkte für häusliche Pflege?

Knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftige gibt es in Deutschland, 86 Prozent davon werden zu Hause versorgt – und davon wiederum mehr als drei Viertel überwiegend von Angehörigen. Zusätzlich zum Vollzeitjob ist das in der Regel kaum zu leisten.

So ähnlich ging es auch einem t-online-Leser, der in seinem Job als Altenpfleger nur noch zu 80 Prozent arbeitet, um seine Mutter mit Pflegegrad 3 zu Hause zu pflegen. Er fragt sich: „Kann ich Rentenpunkte für die häusliche Pflege beantragen?“

Ja, das geht. Wer einen anderen Menschen zu Hause pflegt – egal, ob die eigene Mutter, Oma oder seinen Nachbarn –, erhält dafür Rentenpunkte. Die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen überweist dann für Sie Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

„Beiträge für die Pflege der Mutter zahlt die Pflegekasse für Sie in die Rentenversicherung, sofern Sie Ihre Mutter für mindestens zehn Stunden verteilt auf wenigstens zwei Tage in der Woche pflegen“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. „Zusätzlich dürfen Sie maximal 30 Stunden pro Woche beruflich tätig sein.“ Liegt Ihre vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit höher, erhalten Sie für die Pflege keine Beiträge.

Um sich Pflegezeiten für die Rente anerkennen lassen zu können, müssen Ihre Angehörigen mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Mathey rät Betroffenen, die Angehörige pflegen, mit der Pflegekasse des Angehörigen Kontakt aufzunehmen und dort die Zahlung von Pflegebeiträgen für sich zu beantragen.

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