Nebenkostenabrechnung stimmt nicht

Mieter zahlen im Schnitt 565 Euro zu viel


26.08.2026 – 10:03 UhrLesedauer: 3 Min.

Paar am Laptop mit Unterlagen: Auswertungen zeigen, warum Mieterinnen und Mieter ihre Nebenkostenabrechnung genauer prüfen sollten. (Quelle: AndreyPopov)

Nachzahlung bei den Nebenkosten? Bevor Sie einfach überweisen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung. Denn Fehler kommen überraschend häufig vor.

Laut dem Rechtsportal Mineko zahlten Mieterinnen und Mieter bei den dort zur Prüfung eingereichten Abrechnungen im Durchschnitt 565 Euro zu viel. 86 Prozent der geprüften Abrechnungen waren fehlerhaft. Auch das Anwaltsvermittlungsportal Yourxpert kommt auf eine hohe Fehlerquote: Dort waren 75 Prozent der geprüften Abrechnungen fehlerhaft, wie der unabhängige Geldratgeber „Finanztip“ aufzeigt.

Wenn Sie Zweifel an Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, sollten Sie diese deshalb nicht einfach ad acta legen. Eine Prüfung kann zeigen, ob die Kosten tatsächlich korrekt berechnet wurden. Dabei können Sie die wichtigsten Punkte zunächst selbst kontrollieren oder sich Unterstützung holen.

Eine hohe Nachzahlung bedeutet noch keinen Fehler

Eine Nebenkostenabrechnung kann zu einer hohen Nachzahlung führen und Mieterinnen und Mieter viel Geld kosten, wenn sie Fehler nicht erkennen, erklärt Rechtsexpertin Britta Schön von „Finanztip“. Allerdings bedeutet eine Nachzahlung nicht automatisch, dass die Abrechnung falsch ist.

Bestimmte Fehler treten besonders häufig auf. Bei Mineko betrafen rund drei Viertel der geprüften Fälle unkonkret bezeichnete Kostenpositionen. Daneben stellte der Rechtsdienstleister unter anderem nicht vereinbarte Kosten, formelle Fehler und fehlerhafte Verteilerschlüssel fest. Der Verteilerschlüssel legt fest, wie der Vermieter die Gesamtkosten auf die einzelnen Wohnungen beziehungsweise Mietparteien verteilt.

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Yourxpert berichtete zudem von Fehlern bei umlagefähigen Kosten, Vorauszahlungen sowie Heiz- und Warmwasserkosten. Umlagefähig sind Kosten, die der Vermieter entsprechend den Vereinbarungen im Mietvertrag auf die Mieterinnen und Mieter übertragen darf.

Diese Punkte sollten Sie zuerst kontrollieren

Britta Schön empfiehlt, zunächst den Abrechnungszeitraum und die Frist zu prüfen. Sie sollten außerdem nachvollziehen können, wofür Sie zahlen und wie Ihr Anteil an den Gesamtkosten zustande kommt.

Für das Abrechnungsjahr 2025 muss Ihnen die Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember 2026 zugehen. „Kommt sie zu spät, kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachzahlung mehr verlangen“, sagt Schön.

Kontrollieren Sie anschließend, ob der Vermieter die aufgeführten Kosten laut Mietvertrag überhaupt auf Sie umlegen darf und ob der verwendete Verteilerschlüssel stimmt. Auch die Abrechnung der Heiz- und CO2-Kosten sollten Sie prüfen.

Sind einzelne Kosten oder Bezeichnungen für Sie nicht nachvollziehbar, können Sie Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen. Damit lässt sich beispielsweise prüfen, welche Kosten tatsächlich angefallen sind und wie sie sich im Einzelnen zusammensetzen.

Entdecken Sie Fehler oder haben Sie Einwände, sollten Sie Schön zufolge innerhalb von zwölf Monaten schriftlich Kontakt mit Ihrem Vermieter aufnehmen und der Nebenkostenabrechnung widersprechen.

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