
Ein deutscher Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr zahlte im Juli 2025 im Schnitt 39,6 Cent pro Kilowattstunde Strom, oder umgerechnet 1.386 Euro pro Jahr. Tenhagen weist darauf hin, dass vor allem die Grundversorgung, eine Art Basistarif von lokalen Anbietern, teuer ist.
Laut dem Finanztip-Strompreisbarometer liegt der aktuelle Strompreis für empfehlenswerte Tarife mit zwölf Monaten Preisgarantie bei 30,55 Cent/kWh (Stand: 11. November 2025). Der Musterhaushalt könnte seine Stromkosten durch einen Wechsel des Stromanbieters um 316 Euro pro Jahr senken.
Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien werden oft zum Jahreswechsel ausgeschüttet. Wer keinen Freistellungsauftrag hat, dem werden sofort 25 Prozent Abgeltungssteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. Erfahren Sie hier mehr, warum Sie jetzt Ihren Freistellungsauftrag prüfen sollten.
„Jeder Sparer kann 2025 1.000 Euro an Kapitaleinkünften steuerfrei einnehmen, Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung gemeinsam 2.000 Euro“, sagt Tenhagen. Diese Sparerpauschbeträge können Anleger aufteilen und mit Freistellungsaufträgen flexibel auf mehrere Banken verteilen. Zu viel gezahlte Steuern lassen sich später auch mit der Steuererklärung zurückholen.
Machen Anleger Gewinne, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, müssen sie diese versteuern. Immerhin lassen sich mit Verlusten des einen Wertpapiergeschäfts die Gewinne eines anderen ausgleichen. Das senkt zumindest die Abgeltungssteuer.
Verluste und Gewinne, die Anleger bei einer einzigen Bank machen, werden automatisch miteinander verrechnet. Bei mehreren Banken benötigen Anleger eine Verlustbescheinigung. Diese lässt sich bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragen und mit der kommenden Steuererklärung mit der Anlage KAP einreichen.
Arbeitnehmern, die Anspruch auf Weihnachtsgeld hatten und 2025 den Job gewechselt haben, kann laut Bundesarbeitsgericht unter Umständen noch ein Teil dieser Sonderzahlung vom alten Arbeitgeber zustehen. Für jeden Beschäftigungsmonat kann der Arbeitnehmer vom Ex-Arbeitgeber ein Zwölftel der Sonderzahlung verlangen.
Ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, ob dieses steuerfrei ist und ob die Bonuszahlung im Arbeitsvertrag geregelt sein muss, erfahren Sie hier.
Riester-Sparer sollten herausfinden, ob sie noch den optimalen Betrag zahlen, um die volle Förderung mitzunehmen. „Dafür einfach beim Anbieter anrufen und diesen über Änderungen wie eine Gehaltserhöhung, den Wechsel in Teilzeit oder ein zweites Kind informieren“, empfiehlt Tenhagen.
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Wer Kinder hat, profitiert nämlich von Extra-Zulagen und kann mit einem reduzierten Beitrag die volle Förderung erhalten. Bei mehr Einkommen im Vorjahr (also 2024) müssten Riester-Sparer dieses Jahr mehr einzahlen, um weiterhin die volle Zulage zu bekommen. Bis Dezember könnten Verbraucher noch zuzahlen, um die volle staatliche Förderung zu bekommen, denn relevant sind nur die pro Jahr insgesamt gezahlten Beiträge.
Wer einen Hauskredit abzahlt, sollte in der Regel zum Jahresende eine Sondertilgung vornehmen, um die Restschuld schneller zu reduzieren. Achtung: Wer mit Festgeld höhere Zinsen bekommt, als er für das geliehene Geld bezahlt, sollte überlegen, sein Geld erst mal anzulegen, rät „Finanztip“. Die besten Angebote für zweijähriges Festgeld bringen laut Verivox-Vergleich zurzeit knapp drei Prozent an Zinsen pro Jahr.