Bestattungen

Wird der eigene Tod unbezahlbar?


01.11.2026 – 07:52 UhrLesedauer: 4 Min.

Grabschmuck auf Friedhof: Bestattungen sind in den vergangenen Jahren deutlich teurer geworden. (Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich)

Beerdigungen können kostspielig sein, in den vergangenen Jahren sind die Gebühren weiter gestiegen. Doch es gibt Möglichkeiten vorzusorgen.

Der November gilt nicht zuletzt aufgrund von Feiertagen wie Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag als der Monat des Gedenkens. Die Online-Spenden-Plattform Gofundme hat angesichts dessen aktuelle Zahlen vorgelegt. Das Ergebnis: Noch nie habe man so hohe Gedenk- und Bestattungsspenden eingesammelt wie in diesem Jahr. Bis zum 11. Oktober dieses Jahres kamen insgesamt 32,6 Millionen an Spenden bei insgesamt 8.990 Sammelaktionen zusammen. Im Vergleich zum Jahr 2023 stellt das eine Vervierfachung des Spendenvolumens dar.

Laut Einschätzung von Gofundme ist dieser Rekord darauf zurückzuführen, dass sich immer mehr Menschen hierzulande eine Bestattung nicht leisten können und auf die Großzügigkeit und Hilfsbereitschaft anderer angewiesen sind. Dies liege zum einen an den steigenden Kosten für Beerdigungen sowie der Tatsache, dass auch Sterbegeldversicherungen für viele Menschen nicht mehr finanzierbar seien.

Beerdigungen werden immer teurer

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes decken diese Aussagen jedoch nur stellenweise. Tatsächlich sind die Preise für Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren im vergangenen Jahr stärker als die Inflation gestiegen: die Statistiker verzeichnen hier ein Plus von 3,2 Prozent. Hierunter fallen Dienstleistungen wie Überführungen, Trauerfeiern und die Abwicklung von Formalitäten. Auch die Preise für Särge, Urne und Grabsteine verteuerten sich 2025 um 1,9 Prozent.

Insgesamt haben sich die Preise für Beerdigungen in den vergangenen fünf Jahren deutlich erhöht. Laut Berechnungen des Vereins Aeternitas verteuerten sie sich um gut 20 Prozent. Ein maßgeblicher Faktor sind dabei die kommunalen Gebühren. Nahmen die Kommunen in Deutschland 2014 noch rund 710 Millionen aus Gebühren und Entgelten im Friedhofs- und Bestattungswesen ein, lag diese Summe zehn Jahre später bereits bei knapp 952 Millionen Euro – ein Zuwachs um gut ein Drittel.

Welche Kosten letztlich für eine Beerdigung aufgerufen werden, hängt stark von den Wünschen des Verstorbenen oder dessen Angehörigen ab. Die Kosten für eine Erdbestattung liegen laut dem Bundesverband Deutscher Bestatter in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Feuerbestattungen werden teils zu gleichen Preisen angeboten, sind in einfacheren Ausführungen jedoch auch deutlich günstiger möglich.

Wer die Kosten tragen muss

Diese Kosten müssen vorrangig die Erben des Verstorbenen aufbringen – praktisch als Gegenleistung für das Erbe. Gibt es hingegen kein Erbe zu verteilen oder das Erbe wird ausgeschlagen, zahlt der Unterhaltspflichtige. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, müssen die Angehörigen einspringen. Nur wenn auch diese nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, springen die Kommune bzw. das Sozialamt ein.

Sozialamt springt seltener ein

Hier zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts jedoch nicht, dass eine Beerdigung für eine zunehmende Zahl an Menschen finanziell nicht mehr zu stemmen ist. So wurden im vergangenen Jahr die Kosten für insgesamt 15.400 Beerdigungen von der Kommune oder dem Sozialamt übernommen. Zehn Jahre vorher lag diese Zahl jedoch noch bei 23.400 Beerdigungen. Auch die von den Sozialhilfeträgern insgesamt gezahlte Summe sank in den vergangenen Jahren deutlich, von 61,7 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 51,6 Millionen im vergangenen Jahr.

Über die Art und Weise der Bestattung entscheiden in diesen Fällen die Kommunen, die die Kosten für eine erforderliche, einfache und würdige Bestattung übernehmen. Dazu gehören neben den Friedhofsgebühren die Leistungen des Bestatters, die Krematoriumskosten und ein einfacher Grabschmuck. Aufwendigere Ornamente, den Leichenschmaus oder auch die Schaltung einer Todesanzeige in der Tageszeitung übernimmt die Kommune hingegen nicht.

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