So klappt der Transport mit dem Auto und dem Fahrrad

Grundsätzlich gilt: Wer Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt rechnen. Wenn ein Christbaum mehr als einen Meter über das Heck des Autos hinausragt, muss er, wie jede andere Ladung auch, mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden. Ist dies nicht der Fall, werden 25 Euro Strafgebühr fällig.

Natürlich sollte mit dem Tannenbaum an Bord nicht gerast werden. Das zusätzliche Gewicht verändert die Fahreigenschaften des Wagens. Besonders in Kurven und beim Beschleunigen oder Bremsen ist deshalb Vorsicht geboten. Am besten die Geschwindigkeit drosseln und dem Vordermann nicht zu dicht auffahren.

Der Baum kann auch in einem Fahrrad-Lastanhänger nach Hause kommen. Dabei muss man nur sicherstellen, dass sich der Baum beim Einlenken nicht im Hinterrad verfangen kann.

Es gibt auch große Kinderanhänger, die eine Art abgetrennten Kofferraum haben. Ein kleinerer Tannenbaum kann dort vielleicht stehend hineingesteckt werden.

Der Tannenbaum kann je nach Größe auch in ein Lastenrad passen. Um ihn rutschfest zu sichern, bieten sich verstellbare Spanngurte an, rät der DVR. Der Baum darf auch den Radelnden nicht die Sicht nehmen.

Ist die Transportbox auf dem Lastenrad hinten und ragt die Ladung mehr als einen Meter heraus, muss man sie – wie beim Auto – gemäß der StVO mit einer roten Fahne kennzeichnen und im Dunklen sowohl eine rote Lampe als auch einen roten Rückstrahler befestigen.

Befindet sich die Transportbox hingegen vorne am Lastenrad, darf der Weihnachtsbaum nicht nach vorne darüber herausragen.

Sicherheit geht auch auf dem Fahrrad vor. Hier gilt erneut: Immer nur mit fest verzurrtem Baum starten, so der Pressedienst Fahrrad. Am sichersten dürfte es sein, wenn der Baum über Lenker und Sattel gelegt, fixiert und dann das Rad geschoben wird.

Ein extralanger Baum dürfte schwer per Fahrrad zu transportieren sein. Wichtig ist, den Baum nicht einfach unter den Arm zu klemmen und loszuradeln – das erhöht die Sturzgefahr. Außerdem sollten immer und besonders auf winterlichen Straßen beide Hände am Lenker sein.

Auch keine gute Idee: Den Baum quer auf den Gepäckträger zu schnallen. So läuft man Gefahr, die maximale Breite des Fahrrads von circa einem Meter zu überschreiten. Außerdem steigt die Unfallgefahr durch die Überbreite auf Radwegen oder auf der Straße.

Nehmen andere Verkehrsteilnehmer durch die verlorene Ladung Schaden, übernimmt normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, kommt die Vollkaskoversicherung für entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

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