Jede zweite wird gekürzt

So hoch ist die Witwenrente im Schnitt


Aktualisiert am 23.11.2024 – 14:43 UhrLesedauer: 2 Min.

Rentnerin prüft ihre Finanzen (Symbolbild): Die Witwenrente kann sinken, wenn Sie eigene Einnahmen haben. (Quelle: Anna Frank/getty-images-bilder)

Jede zweite Hinterbliebenenrente wird gekürzt ausgezahlt. Der Rentenversicherungsbericht zeigt zudem, wie hoch die Überweisungen ausfallen.

Fast die Hälfte der gesetzlichen Witwen- und Witwerrenten, die am 1. Juli 2023 an Hinterbliebene gezahlt wurden, war teilweise gekürzt. Das geht aus Analysen der Bundesregierung hervor, die im Rentenversicherungsbericht 2024 veröffentlicht wurden. Zuerst hatte das Portal „ihre-vorsorge.de“ berichtet.

Demnach enthielten knapp zwei Millionen der etwa 4,3 Millionen Hinterbliebenenrenten einen sogenannten Ruhensbetrag, weil eigene Einkünfte der Hinterbliebenen berücksichtigt wurden. Ruhensbetrag heißt es deshalb, weil ein Teil des Rentenanspruchs „ruht“. Dieser kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden, wenn das eigene Einkommen der Hinterbliebenen sinkt – etwa wenn sie selbst in Rente gehen.

Die verbleibenden rund 2,3 Millionen ungekürzten Hinterbliebenenrenten lagen im Schnitt bei einer Höhe von 811 Euro netto im Monat. Im Gegensatz dazu betrug die durchschnittliche Auszahlung aus den knapp zwei Millionen Renten „mit Ruhensbetrag“ monatlich 615 Euro, während 172 Euro ruhten. Insgesamt bezogen damit alle Hinterbliebenenrentner durchschnittliche Nettozahlungen von 728 Euro im Monat.

Drei Viertel aller ausgezahlten Witwen- und Witwerrenten gingen an Hinterbliebene in den alten Bundesländern, ein Viertel nach Ostdeutschland.

Bei der Witwenrente gibt es einen Freibetrag für eigene Einkünfte. Erst wenn die eigenen Einnahmen darüber liegen, wird die Witwenrente gekürzt. Seit Mitte 2024 liegt dieser Freibetrag bei monatlich 1.038,05 Euro und erhöht sich für jedes waisenberechtigte Kind um 220,19 Euro. Überschreitendes Einkommen wird zu 40 Prozent angerechnet. Lesen Sie hier, wie die Anrechnung genau funktioniert.

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod eines Verstorbenen, dem sogenannten Sterbevierteljahr, erfolgt keine Anrechnung von Einkommen auf die Hinterbliebenenrente. Witwen und Witwer erhalten also drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen.

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