So heißen manche Menschen – Popo, Sheriff, Don Hugo

Tyran, Emilia-Extra und Co.

Ungewöhnliche Vornamen: So heißen manche Menschen


Aktualisiert am 30.12.2024Lesedauer: 3 Min.

Vornamen: Manche Eltern wählen für ihren Nachwuchs einen eher außergewöhnlichen Namen. (Quelle: Plus/getty-images-bilder)

Bei Michael, Ben, Emma oder Julia ist es klar, dass es sich um Vornamen handelt. Bei Tequila hingegen denken die meisten wohl eher an einen Drink.

Jimi Blue Ochsenknecht, Emil-Ocean Kusmagk oder auch Scout LaRue Willis – Promis haben ein Faible für ungewöhnliche Babynamen. Aber auch Normalbürger können Standesbeamte mit der Namenswahl zur Verzweiflung bringen. Wir nennen die merkwürdigsten Mädchen- und Jungennamen der Welt und die gängigen Namensregelungen in Deutschland.

In vielen Ländern sind Eltern bei der Namensgebung kaum Grenzen gesetzt, was vor allem Promis zu schätzen und zu nutzen wissen. So kommt es vor, dass manche Kinder Scooter Jumper (amerikanischer Vorname), Moxie Crime Fighter (Sohn des US-Magiers Penn Jillette), Boss (häufiger philippinischer Vorname) oder sogar Hitler (kein seltener Vorname in Südamerika) heißen. Es gibt auch Menschen, die Sie mit diesen ungewöhnlichen Vornamen anreden können:

Auch Mädchen werden nicht von außergewöhnlichen Vornamen verschont. Ob Praline (Vorname einer Schweizer Benimmberaterin) oder Donnertrud mit ihren Vornamen glücklich sind, ist fraglich. Hier eine Liste ungewöhnlicher Mädchennamen:

Dagegen klingen die fünf Namen von Uma Thurmans kleiner Tochter Rosalind Arusha Arkadina Altalune Florence noch vergleichsweise normal. Verwandte und Freunde sind mit dieser Namenskette dennoch überfordert. Das „People“-Magazin will herausgefunden haben, dass alle das Mädchen schlicht Luna nennen dürfen.

Auch in Deutschland dürfen Eltern ihren Kindern fünf skurrile Vornamen anhängen. Zwar gibt es auch hier kein Namensgebungsgesetz. Allerdings bestehen Verwaltungsvorschriften mit Dienstanweisungen und Rechtsprechungen, an denen sich die Beamten im Zweifelsfall entlang hangeln können. Es liegt im Ermessen des Standesbeamten, wie viele Namen ein Kind bekommen kann. Als Faustformel gilt: Sieben „normale“ Vornamen oder fünf selten gebrauchte sind erlaubt.

Aktie.
Die mobile Version verlassen