Bars und Clubs in Berlin
Senat will Außengastronomie länger öffnen – unter Bedingungen
Aktualisiert am 10.03.2026 – 13:41 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Außenbereiche von Clubs, Bars und Restaurants in Berlin sollen bald länger offen sein. Doch das gilt nicht für alle. Was geplant ist.
Der Berliner Senat hat einen Entwurf für ein neues Gaststättengesetz beschlossen und in das parlamentarische Verfahren gegeben.
Bisher gilt für Außengastronomie eine Schließzeit ab 22 Uhr. Laut Gesetzentwurf soll die Außengastronomie in Ausgehvierteln sonntags bis donnerstags bis 23 Uhr öffnen dürfen. An Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen soll die erlaubte Öffnungszeit bis Mitternacht reichen.
Nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) gelten Bereiche als Ausgehviertel, in denen es viele Bars, Restaurants und Clubs gibt und die abends und nachts stark besucht sind. Bezirke könnten per Allgemeinverfügung weitere Bereiche als Ausgehviertel ausweisen, wie es im Entwurf heißt.
Voraussetzung für den längeren Betrieb sei laut Entwurf, dass die Außengastronomie nicht „als störend auffällt“. Bei hoher Lärmbelästigung könnten Bezirke die Öffnungszeiten einzelner Betriebe einschränken.
Der Gesetzentwurf liegt dem Rat der Bürgermeister vor. Anschließend soll das Abgeordnetenhaus den Entwurf beraten und beschließen.
