Sicherheit in der U-Bahn

Angriffe auf Frauen: Kaum jemand kennt die „3L-Regel“


Aktualisiert am 09.07.2026 – 19:23 UhrLesedauer: 3 Min.

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Eine junge Frau wartet auf eine U-Bahn (Symbolbild). Im vergangenen Jahr gab es in München 412 Fälle von Körperverletzung gegen Frauen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/stefania/imago)

Jede vierte junge Frau fühlt sich nachts im ÖPNV unsicher. Was tun, wenn der Ernstfall eintritt und man sich wehren muss? Zwei Experten geben Antworten.

412 Fälle von Körperverletzung gegen Frauen, 79 Mal zeigten Frauen sexuelle Belästigung an, eine Frau wurde Opfer einer Vergewaltigung im U-Bahnbereich: Das ist die Bilanz der Münchner Polizei vom vergangenen Jahr. Alle Fälle ereigneten sich im öffentlichen Nahverkehr.

Die Zahlen beschränken sich auf erfasste Fälle innerhalb des ÖPNV. Sie stammen von der Münchner Polizei, die diese auf Nachfrage der Münchner Lokalredaktion von t-online bereitgestellt hat. Eigentlich ist die bayerische Landeshauptstadt laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2025 die sicherste Großstadt Deutschlands. Eigentlich gilt München als ein sicherer Platz zum Leben, Wohnen und Arbeiten.

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Die Realität sieht jedoch anders aus. Anfang des Jahres veröffentlichte der Münchner Kreisjugendring die Ergebnisse einer Befragung: Ein Viertel der befragten Mädchen und Frauen zwischen 14 und 27 Jahren fühlte sich in der U-Bahn nicht sicher.

Experten beruhigen: Niemand ist machtlos

Wenn es zu einer Gewaltsituation kommt, ist niemand machtlos. Das sagen Kriminalhauptkommissar Ralph Kappelmeier von der Münchner Polizei und Judith Ludwig, ehemalige Polizistin und Selbstverteidigungstrainerin aus München.

Ralph Kappelmeier ist im Sachgebiet Opferschutz und Prävention tätig. Ludwig hat sich mit „SafeHer“, einem Angebot von Selbstverteidigungskursen, selbstständig gemacht.

In einem Punkt sind sich beide einig: Zur Selbstverteidigung sollte man sich nicht auf Hilfsmittel verlassen. Ex-Polizistin Ludwig sagt: „Wer etwas anderes verspricht, vermittelt ein Sicherheitsgefühl, das in der Realität nicht immer trägt.“ Tatsächlich könne man die eigene Situation sogar verschlimmern: Wer sich auf Hilfsmittel wie etwa Tierabwehrspray (im Volksmund Pfefferspray genannt) verlasse und diese dann nicht funktionieren, stehe schutzlos da.

Eine Hand hält eine Kartusche mit Pfefferspray (Symbolbild): In Hannover wurden mehrere Menschen durch Pfefferspray verletzt. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa-bilder)

Hilfsmittel zur Selbstverteidigung?

Produkte wie Tierabwehrsprays (auch bekannt als „Pfefferspray“), farbige Sprays, Taschenalarme sowie Waffen wie Kubotan oder Messer können dazu beitragen, dass man sich in falscher Sicherheit wiegt. Außerdem sind nicht alle frei käuflichen Produkte tatsächlich erlaubt.

Kriminalhauptkommissar Kappelmeier sieht das genauso: Im Zweifelsfall verletzt man sich entweder versehentlich selbst oder der Täter kann das Mittel sogar gegen das Opfer einsetzen.“ Sein Tipp: Frauen und Mädchen sollten sich im Vorfeld überlegen, was sie im Falle eines Angriffes tun würden, sich also generell mit dem Thema beschäftigen.

Die „3L“-Regel

Die Münchner Polizei empfiehlt, sich an der sogenannten 3L-Regel zu orientieren: „Licht, Lärm, Leute„. Das bedeutet, sich zu einem hellen Ort zu begeben, Lärm zu machen und gezielt andere Menschen um Hilfe zu bitten. Etwa so: „Sie mit der blauen Jacke, ich brauche Hilfe, bitte rufen Sie die Polizei über 110!“ Anschließend sollte man immer die Polizei alarmieren. Das klingt weniger nach Selbstverteidigung als nach Flucht klingen, doch genau das ist beabsichtigt. „Wir lassen uns nicht auf einen Konflikt ein“, erklärt Kappelmeier. Die oberste Priorität laute: Raus aus der Gefahrensituation.

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