Ein ausgewogener Kompromiss, der Wünsche der SPD (Mittelstandsbauch weg, Spitzensteuersatz anheben und später greifen lassen) und Wünsche der Union (Mittelstandsbauch weg, Spitzensteuersatz später greifen lassen, Soli abschaffen) enthält.
Und das Beste: Stefan Bach hat berechnet, dass so 98 Prozent der Steuerzahler entlastet würden. 98 Prozent! Und zwar um 20 Milliarden Euro. Nur zwei Prozent der Menschen müssten mehr zahlen. Alle nämlich, deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr über 130.000 Euro liegt. Man träfe also nicht gerade die Bedürftigen. Was einige Gutverdiener selbst eingestehen.
Zwei mutige Unionspolitiker haben sich nun im „Handelsblatt“ aus der Deckung gewagt und öffentlich erkennen lassen, dass dieses Konzept eine gute Grundlage für eine Reform sein könnte. Der CSU-Finanzpolitiker Florian Dorn und sogar der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, CDU-Politiker Fritz Güntzler.
Und was um Himmels willen passiert dann? Noch am selben Tag versucht der zuständige Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg, die Diskussion gleich wieder abzuwürgen. Eine „Einzelmeinung“ sei das, was ein bisschen lustig ist, weil schon im „Handelsblatt“ zwei Unionspolitiker zitiert werden. Steffen Bilger kommt hinzu und auch andere in der Union, die bislang lieber schweigen. Aber geschenkt.
Gefährlicher ist, dass Middelberg ein Scheinargument wiederholt, das bislang noch jede ernsthafte Debatte über eine Einkommensteuerreform zunichtegemacht hat. Er sagt, ein Spitzensteuersatz von 49 Prozent sei „undenkbar“, weil kaum „Reiche“, sondern „vor allem drei Viertel unserer Unternehmen, die nach der Einkommensteuer veranlagt werden, diesen Spitzensatz dann zahlen müssten“. Die berühmten Bäcker und Tischler. Das sei in der wirtschaftlichen Lage „ein völlig falsches Signal“.
Die Angst vor dem Aufschrei „der Wirtschaft“ ist natürlich der eigentliche Grund, weshalb Mathias Middelberg so schnell widerspricht. Die von ihm kritisierte Nebenwirkung einer Reform kann in der Tat niemand ernsthaft wollen. Allerdings gibt es für sie schon seit 2022 Abhilfe. Personengesellschaften, also Bäcker und Tischler, können beantragen, sich wie eine Kapitalgesellschaft und damit deutlich geringer besteuern zu lassen.
