Bis zu drei Jahre Haft

Schumacher-Erpressung: Drei Angeklagte verurteilt


Aktualisiert am 12.02.2025 – 18:18 UhrLesedauer: 1 Min.

Zwei Angeklagte und ihre Anwälte vor Gericht: Am Mittwoch fielen die Urteile. (Quelle: Oliver Berg/dpa)

Im Fall der gescheiterten Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher hat die Justiz alle drei Angeklagten schuldig gesprochen.

Der Prozess um die Schumacher-Erpressung endet mit Schuldsprüchen. Am Mittwoch hat das Amtsgericht in Wuppertal alle drei Angeklagten verurteilt.

Der 53 Jahre alte Hauptangeklagte erhielt drei Jahre Haft wegen versuchter Erpressung, sein 30 Jahre alter Sohn ein halbes Jahr auf Bewährung. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie wurde wegen Beihilfe zur Erpressung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Die Erpresser wollten 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher. Sie hatten vergangenen Sommer damit gedroht, sensible Fotos und Videos des 2013 verunglückten Michael Schumacher im Darknet zu veröffentlichen – doch sie flogen auf und wurden festgenommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden.

Der Hauptangeklagte hatte sich vor dem Urteil am Mittwoch reumütig gezeigt. „Ich schäme mich sehr“, hatte er in seinem letzten Wort vor Gericht erklärt. „Es ist eine sehr, sehr widerliche Sache, was ich da gemacht habe. Ich akzeptiere jede Strafe.“

Der ebenfalls 53 Jahre alte Sicherheitsmitarbeiter bekannte sich hingegen nicht schuldig. Ihm war vorgeworfen worden, das sensible Bildmaterial beschafft zu haben, mit dem der Hauptangeklagte dann die Familie erpresst hatte.

Michael Schumacher wird nach seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

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