Sondersitzung im Bundestag

Schulden-Entscheidung: Karlsruhe gibt grünes Licht

Aktualisiert am 17.03.2025 – 22:06 UhrLesedauer: 2 Min.

Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (l.) und SPD-Chef Lars Klingbeil: Ihr Finanzpaket darf zur Abstimmung gestellt werden. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)

Mehrere Parteien wollen die Sondersitzung des Bundestages am Dienstag juristisch verhindern. Das ist jedoch gescheitert.

In der Abwägung wäre der Schaden aus Sicht des Gerichts höher, wenn eine einstweilige Anordnung erginge und die Sondersitzung des Bundestags gestoppt würde – der Antrag aber in der Hauptsache keinen Erfolg hätte. Der Eingriff in die Autonomie des Parlaments wäre dann erheblich. Ob der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens die Abgeordnetenrechte verletzt hat, soll ungeachtet der Eilentscheidung jeweils in der Hauptsache geklärt werden.

Schon am Freitag hatte das Gericht mehrere Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags verworfen. Sie seien unbegründet. Der alte Bundestag sei in seinen Handlungsmöglichkeiten bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags nicht beschränkt, betonte der Senat. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens waren erfolglos geblieben.

Im neuen Bundestag – der spätestens am 25. März erstmals zusammentreten muss – käme eine solche Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Deshalb hatten Union und SPD mit den Grünen verhandelt, um die Beschlüsse noch mit alten Mehrheiten zu fällen. Am Freitagnachmittag verkündeten die drei Seiten eine Einigung.

Am Sonntag hatten daraufhin weitere Abgeordnete Einspruch in Karlsruhe angekündigt. Sie argumentierten, die Beratungszeit für das Schuldenpaket reiche nicht aus. Verfassungswidrig sei vor allem, dass nur drei Tage vor der Abstimmung weitere gravierende Änderungen vorgelegt worden seien.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Zweite Senat mit der jüngsten Entscheidung über alle bis dato vorliegenden Eilanträge in Organstreitverfahren – also von Abgeordneten und Fraktionen – zur Sondersitzung entschieden. Anhängig am Gericht sind noch Verfassungsbeschwerden von Bürgern.

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