SPD-Ministerium
Schrottimmobilien: Hubertz plant Enteignungen
Aktualisiert am 17.03.2026 – 16:25 UhrLesedauer: 2 Min.
Kommunen sollen Eigentümer verwahrloster Häuser künftig leichter enteignen können. Das Bauministerium plant außerdem ein Vorkaufsrecht für Kommunen, wenn Immobilien an Extremisten verkauft werden sollen.
Das SPD-geführte Bauministerium will Kommunen ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen Eigentümer von Schrottimmobilien zu enteignen. Das verlautete am Dienstag aus dem Haus von Ministerin Verena Hubertz. Als Schrottimmobilien gelten Häuser, die nicht mehr instand gehalten werden und verwahrlosen.
Die Enteignung ist dabei für den Extremfall gedacht. Die Kommunen sollen auch mehr Befugnisse bekommen, um Druck auf die Eigentümer ausüben zu können, die Objekte verfallen lassen. So soll es leichter werden, ein Instandsetzungsgebot auszusprechen. „Bei Schrottimmobilien gilt: Eigentum verpflichtet und im Extremfall müssen Kommunen auch das scharfe Schwert der Enteignung einsetzen können, wenn Wohnraum bewusst verfallen gelassen wird“, betonte Ministerin Hubertz. Kommunen sollen zudem, wie es früher bereits mal galt, ein Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten bekommen.
Auch wird ein neues Vorkaufsrecht geschaffen, wenn Käufer der organisierten Kriminalität oder extremistischen Kreisen zugeordnet werden können. Kommunen sollen damit die Möglichkeit bekommen, eine Immobilie zum Verkehrswert kaufen zu können, wenn diese sonst an einen Extremisten verkauft werden soll. Dafür sollen die Kommunen in Einzelfällen mit dem Verfassungsschutz in Verbindung treten können, heißt es aus dem Ministerium. Als Beispiel wird der bekannte Rechtsextremist Tommy Frenck genannt, der in einem kleinen Ort in Thüringen eine Gaststätte erworben hat und die Kommune keine Handhabe dagegen gehabt habe.
Das Vorhaben ist Teil einer größeren Überarbeitung des Baugesetzbuchs. In dem Zuge strebt das Ministerium weitere Änderungen an, um mehr Schwung in den Wohnungsbau zu bringen. „Unser Ziel ist klar, wir wollen schneller bauen, lebenswerte Städte sichern und den Kommunen die Werkzeuge geben, die sie dafür brauchen“, sagte Hubertz.
So sollen Kommunen künftig in Gebieten mit einem Mangel an Wohnungsbau ein „überragendes öffentliches Interesse“ erklären können. „Dadurch genießt der Wohnungsbau auch rechtlich Priorität“, hieß es im Ministerium.
In der Abwägung zum Umweltschutz sollen die bisherigen Standards nicht abgesenkt, die Verfahren aber vereinfacht werden. „Die Schwellenwerte des beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung für die Innenentwicklung werden von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche angehoben.“ Umweltprüfungen sollen insgesamt auch schneller als bisher über die Bühne gehen.
Das bundesweit geltende Baugesetzbuch regelt, wie gebaut wird und Orte gestaltet werden. Die Novelle soll im Frühjahr ins Kabinett kommen, dann also mit dem Koalitionspartner CDU/CSU abgestimmt sein. Danach würde es dann in den Bundestag gehen. Im Bauministerium zeigte man sich am Dienstag zuversichtlich, dass die Union auch den Plänen zur Enteignung zustimmen werde. Solchen Maßnahmen sehen die Christdemokraten traditionell eher skeptisch gegenüber.
