Höhe und Tipps
Diese Beträge bleiben bei Schenkungen steuerfrei
Aktualisiert am 06.09.2026 – 09:15 UhrLesedauer: 4 Min.

Wer seinen Verwandten hohe Erbschaftssteuern ersparen will, sollte über eine Schenkung nachdenken. Wie hoch die Steuern dann sind.
Mit zunehmendem Alter stellen sich viele die Frage, was nach dem Tod mit ihrem Vermögen passieren soll. Doch auch schon zu Lebzeiten können Sie Immobilien oder Geldbeträge verteilen – mit Schenkungen.
Das kann sogar Vorteile gegenüber einer klassischen Erbschaft haben. Welche das sind, wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt und was es bei Schenkungen alles zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was ist die Schenkungssteuer?
Schenkungssteuer fällt an, wenn Sie ein Vermögen geschenkt bekommen, das einen bestimmten Wert überschreitet. Dabei gilt: Je näher Beschenkter und Schenker miteinander verwandt sind, desto höher ist der Betrag, für den Sie keine Steuern zahlen müssen. Anders als bei der Erbschaftssteuer können Sie diesen Freibetrag mehrfach ausschöpfen (siehe unten).
Tipp
Schenkungen sollten Sie unbedingt dokumentieren – mit Namen der Beteiligten, dem Gegenstand der Schenkung, Datum sowie Unterschriften von allen Beteiligten. Das ist im Fall von Geld oder Gegenständen auch formlos – also ohne Anwalt oder Notar – möglich.
Wie hoch ist die Schenkungssteuer?
Wie hoch die Schenkungssteuer genau ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad, der daraus resultierenden Steuerklasse und dem Wert der Schenkung ab. Die Steuersätze können dabei erheblich variieren: zwischen 7 und 50 Prozent.
Folgende Steuerklassen, auch Stufen genannt, gelten bei der Schenkungssteuer:
| Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|
| Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | Eltern und Großeltern | Alle anderen (z.B. nicht eingetragener Lebenspartner, Freunde, entfernte Verwandte) |
| Kinder und Stiefkinder | Geschwister und Kinder von Geschwistern | |
| Enkel und Kinder der Stiefkinder | Stiefeltern | |
| Schwiegerkinder, Schwiegereltern | ||
| geschiedener Ehegatte oder Partner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft |
Welche konkreten Steuersätze sich daraus ergeben, zeigt Ihnen nachfolgende Tabelle:
| Wert der Schenkung nach Freibetrag | Steuersatz Steuerklasse I | Steuersatz Steuerklasse II | Steuersatz Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 Euro | 7 Prozent | 15 Prozent | 30 Prozent |
| bis 300.000 Euro | 11 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
| bis 600.000 Euro | 15 Prozent | 25 Prozent | 30 Prozent |
| bis 6 Mio. Euro | 19 Prozent | 30 Prozent | 30 Prozent |
| bis 13 Mio. Euro | 23 Prozent | 35 Prozent | 50 Prozent |
| bis 26 Mio. Euro | 27 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
| mehr als 26 Mio. Euro | 30 Prozent | 43 Prozent | 50 Prozent |
Wie viel Schenkung ist steuerfrei?
Auch bei den Freibeträgen gibt es deutliche Unterschiede je nach Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse. Diese Beträge bleiben bei Schenkungen steuerfrei:
- Ehegatte und Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Enkel (sofern die Eltern der Enkel verstorben sind): 400.000 Euro
- Enkel, wenn deren Eltern noch leben: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Alle in Schenkungssteuerklasse II und III: 20.000 Euro
Die Freibeträge können Sie alle zehn Jahre erneut nutzen (mehr dazu hier). Zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag sind bei der Schenkungssteuer noch weitere Freibeträge möglich.
Erhalten Sie bei der Schenkung auch Hausrat, bleibt dieser bis höchstens 41.000 Euro steuerfrei (Hausratfreibetrag). Entstehen Ihnen im Zuge einer Schenkung Kosten, können Sie diese ebenfalls als Freibetrag anrechnen lassen, so dass ein höherer Betrag der Schenkung steuerfrei bleibt. Die Pauschale beträgt maximal 10.300 Euro (Kostenfreibetrag). Weitere Freibeträge wie der Pflegefreibetrag oder der Versorgungsfreibetrag gelten hingegen nur bei einer Erbschaft.
