
Wert berechnen
Schenkungssteuer beim Haus: So zahlen Sie nichts
Aktualisiert am 25.12.2025 – 07:33 UhrLesedauer: 3 Min.
Häuser und Wohnungen werden oft nicht vererbt, sondern schon zu Lebzeiten verschenkt. Je nach Nutzungsart und Verkehrswert können dabei Steuern anfallen.
Ob geerbt oder geschenkt – wer in Deutschland ein größeres Vermögen übertragen bekommt, unterliegt damit der Steuer. Bei Schenkungen ist das die Schenkungssteuer (mehr dazu hier). Sie greift bei privaten unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden, beispielsweise bei Immobilien.
Ob allerdings wirklich Steuern anfallen, hängt vom verwandtschaftlichen Verhältnis und dem Wert der Schenkung ab. Hinsichtlich Immobilien gibt es zudem eine Sonderregel. Wie die aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Bei Immobilien hängt die Höhe der Schenkungssteuer hauptsächlich davon ab, wie der Beschenkte das Haus oder die Wohnung nutzt. Bewohnt er die Immobilie anschließend selbst, fällt in der Regel gar keine Schenkungssteuer an. Voraussetzung dafür ist, dass der Beschenkte mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnhaft bleibt.
Tut er das nicht oder vermietet oder verkauft er sie, muss er Schenkungssteuer zahlen. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich unter anderem nach dem Wert der Immobilie. Diesen können Sie entweder vor der Schenkung von einem Gutachter ermitteln lassen (mehr dazu unten) oder das Finanzamt kümmert sich im Anschluss darum.
Um die Schenkungssteuer bei Immobilien zu berechnen, sind sechs Schritte nötig:
Zunächst sollten Sie wissen, wie viel Schenkung Sie sich leisten können, ohne dafür überhaupt Steuern zahlen zu müssen. Die Freibeträge sind je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich:
Erst wenn der Wert der Immobilie den für Sie relevanten Freibetrag übersteigt, wird Schenkungssteuer fällig.
Aber wie viel ist die Immobilie nun wert? Grundsätzlich bestimmt das Finanzamt den Verkehrswert, sobald Sie ihm die Schenkung mitteilen. Der Verkehrswert ist der Betrag, den Sie beim Verkauf der Immobilie erzielen würden.
Sollten Sie diesen bereits vorher herausfinden wollen, müssen Sie dafür einen Gutachter beauftragen. Das geht zum Beispiel über Ihre Hausbank.