Ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma äußert sich durch teils unangenehme Symptome, die meist von selbst abklingen. Harmlos ist es trotzdem nicht unbedingt.

Wer nach einem Sturz oder einem Schlag auf den Kopf Beschwerden wie Übelkeit, Kopfweh oder Konzentrationsstörungen bei sich bemerkt, hat möglicherweise ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Dabei handelt es sich um eine Funktionsstörung und/oder Verletzung des Gehirns, die durch eine Gewalteinwirkung entstanden ist.

Gut zu wissen: Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades, Gehirnerschütterung oder Commotio cerebri sind veraltete Bezeichnungen für ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma.

Bei einem Schädel-Hirn-Trauma wird das Hirngewebe durch eine heftige Kraft, die von außen auf den Schädel einwirkt, geschädigt. Häufig geschieht dies im Rahmen eines Unfalls oder eines Gewaltaktes. Dabei muss es nicht immer gleich zu einem Schädel-Hirn-Trauma kommen: Wird nur der Schädel verletzt, während das Hirn verschont bleibt, sprechen Fachleute lediglich von einer Schädelprellung.

Im Falle eines Schädel-Hirn-Traumas wird immer das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen – sowohl durch die direkte Krafteinwirkung selbst als auch durch die Folgeerscheinungen der Verletzung. So können beispielsweise Blutungen (intrakranielle Blutungen) oder Wasseransammlungen (Hirnödeme) im Schädel dazu führen, dass Hirngewebe abstirbt.

Bei einem leichten Schädel-Hirn-Trauma ist die Schädigung allerdings so gering, dass sie sich kaum auf die geistigen Fähigkeiten der Betroffenen auswirkt. Das ist mit „leicht“ gemeint: Die heute gängige Einteilung des Schädel-Hirn-Traumas in leicht, mittelschwer oder schwer bezieht sich auf das Ausmaß der durch die Verletzung verursachten Bewusstseinsstörung. Diese wird danach beurteilt, ob und wie gut oder schlecht es der verletzten Person gelingt, die Augen zu öffnen, zu sprechen und sich zu bewegen.

Ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma kann mit folgenden Symptomen einhergehen:

  • Kopfschmerzen
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Schwerhörigkeit
  • Sehstörungen (etwa Sehen von Doppelbildern)
  • Schwindel und Benommenheit
  • Herzbeschwerden
  • Licht- und Geräuschempfindlichkeit
  • Konzentrations- und Gedächtnisstörungen

Die oder der Betroffene ist bei Bewusstsein, dieses kann aber leicht beeinträchtigt sein. Um den Schweregrad der Bewusstseinsstörung möglichst objektiv bewerten zu können, wendet die ärztliche Fachkraft bei der Untersuchung ein spezielles Punktesystem an, das Glasgow-Coma-Scale (GCS).

In diesem wird die Reaktionsfähigkeit – und damit das Bewusstsein – der verletzten Person anhand von drei Kriterien bemessen:

  • Augenöffnung: Öffnet die Person die Augen spontan (4 Punkte), auf Aufforderung (3 Punkte), auf einen Schmerzreiz hin (2 Punkte) oder gar nicht (1 Punkt)?
  • Verbale Reaktion:
    Kann die Person normale Gespräche führen? (5 Punkte)
    Ist sie verwirrt? (4 Punkte)
    Sagt sie einzelne, unzusammenhängende Wörter? (3 Punkte)
    Gibt sie nur noch Laute von sich? (2 Punkte)
    Spricht sie gar nicht? (1 Punkt)
  • Motorische Reaktion:
    Kann die Person auf eine entsprechende Aufforderung hin Bewegungen ausführen? (6 Punkte)
    Reagiert die Person gezielt und passend auf einen Schmerzreiz – etwa, indem sie die Hand wegzieht, wenn sie gekniffen wird? (5 Punkte)
    Zeigt sie auf einen Schmerzreiz nur eine ungezielte Abwehrreaktion, beispielsweise indem sie sich insgesamt zurückzieht? (4 Punkte)
    Nimmt sie auf einen Schmerzreiz hin in eine ungewöhnliche Körperhaltung ein, bei der die Arme gebeugt und die Beine gestreckt sind (abnormale Beugung, 3 Punkte), beziehungsweise bei der die Arme und Beine gestreckt sind (abnormale Streckung, 2 Punkte)?
    Reagiert sie gar nicht auf Schmerz? (1 Punkt)

Nach der Untersuchung werden die Punkte addiert. Die Gesamtpunktzahl liegt bei einem leichten Schädel-Hirn-Trauma zwischen 15 und 13. (Bei einem mittelschweren Schädel-Hirn-Trauma beträgt der Punktwert 12 bis 9, bei einem schweren 8 oder weniger.)

Wenn nach einer Kopfverletzung Symptome eines leichten Schädel-Hirn-Traumas auftreten, ist es wichtig, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Möglicherweise ist es notwendig, für 24 Stunden zur Beobachtung im Krankenhaus zu bleiben.

Sollten sich die Symptome in dieser Zeit verschlimmern, kann das ein Hinweis darauf sein, dass das Gehirn stärker beeinträchtigt ist als zunächst angenommen, oder dass die Schädigung größere Ausmaße angenommen hat.

Dann ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ärztinnen und Ärzte schnellstmöglich eingreifen können. „Time is brain!“ lautet der Grundsatz bei Gehirnverletzungen: Je eher die Behandlung beginnt, umso größer ist die Chance, bleibende Schäden und somit dauerhafte Folgeerscheinungen zu verhindern.

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