Wegen Trump-Attentat-Posts

El Hotzo erneut in Berlin vor Gericht: Das ist das Urteil

Aktualisiert am 27.03.2026 – 11:49 UhrLesedauer: 1 Min.

„El Hotzo“ auf dem Weg zum ersten Prozess, der im Juli mit Freispruch endete (Archivbild): Nun stand der Satiriker erneut vor Gericht. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-bilder)

Das Amtsgericht spricht den Satiriker frei – die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil nicht. Nun hat das Kammergericht entschieden.

Das Berliner Kammergericht hat am Freitag im Revisionsprozess des Satirikers Sebastian Hotz alias El Hotzo den Freispruch der Vorinstanz bestätigt. Der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft wurde verworfen.

Damit bleibt die Feststellung des Amtsgerichts Tiergarten aus dem Juli gültig, dass sich der 30-Jährige selbst ernannte „Internetclown“ nicht der Billigung einer Straftat sowie der Störung des öffentlichen Friedens schuldig gemacht hat.

Der Ausgangspunkt des Verfahrens liegt im Juli 2024. Damals veröffentlichte Hotz auf X zwei Posts, in denen er das Attentat auf Donald Trump kommentierte. Trump war bei einem Anschlag von einer Kugel am Ohr getroffen worden. Hotz verglich die Schüsse mit dem „letzten Bus“ und schrieb: „Leider knapp verpasst.“ In einem zweiten Post ergänzte er: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“ Hotz löschte beide Beiträge kurz danach. Es folgten Strafanzeigen und ein Shitstorm in den sozialen Netzwerken.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte Hotz freigesprochen. Die zuständige Richterin stufte die Posts als „straflose Satire“ ein – auch wenn sie möglicherweise geschmacklos seien. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil nicht und legte Rechtsmittel ein. Sie wirft Hotz vor, das Attentat gebilligt und den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Laut Anklagebehörde handele es sich um „Hasskriminalität“ mit Breitenwirkung. Eine Geldstrafe von 6.000 Euro sei angemessen, so die Staatsanwaltschaft.

Hotz ist 30 Jahre alt und tritt als Comedian und Satiriker auf. Auf X folgen ihm knapp 740.000 Menschen.

Share.
Die mobile Version verlassen