
Infrastrukturgesetz
Sachsen streicht die größte Hürde beim Straßenbau
02.12.2025 – 18:43 UhrLesedauer: 1 Min.
Sachsen will Planfeststellungsverfahren bei der Sanierung von Staats- und Kreisstraßen sowie beim Ersatz maroder Brücken abschaffen. Die erste Lesung des Gesetzes im Landtag ist für Anfang 2026 geplant.
Das sächsische Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Straßenbau im Freistaat durch Bürokratieabbau beschleunigen soll.
Künftig entfallen Planfeststellungsverfahren bei Sanierungen von Staats- und Kreisstraßen sowie beim Ersatz maroder Brücken. Auch Radwege können dann ohne aufwendige Verfahren an bestehende Straßen angebaut werden. Der Landtag berät das Gesetz Anfang 2026, im Mai sollen die Regeln in Kraft treten.
Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) erklärte nach der Kabinettssitzung: „Wir wollen unseren Beitrag leisten, damit Straßen und Brücken im Freistaat zügig und ohne aufwendige Planfeststellungsverfahren saniert werden können. Dieses Gesetz baut unnötige Bürokratie maßgeblich ab.“
Die Vereinfachungen gelten laut Ministerium für Sanierungen und Ersatzneubauten, wenn die Straßentrasse im Wesentlichen unverändert bleibt. Neubauten oder deutliche Erweiterungen benötigen weiterhin Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung.
Besonders der Radwegebau soll von der Gesetzesnovelle profitieren. Kraushaar betonte: „Unser Gesetzentwurf ist kein Zauberstab, der alle Infrastrukturprobleme löst, aber die Novelle wäre ein wichtiges Werkzeug, mit dem wir im Bestand spürbar schneller werden.“
Bei größeren Ausbauvorhaben mit Umweltprüfung bleiben die bisherigen Verfahren bestehen. Die Novelle zielt darauf ab, bestehende Infrastruktur schneller zu erneuern.