Der russische Oligarch Alischer Usmanow muss vier Millionen Euro zahlen. Doch Usmanow will noch weitergehen.

Alischer Usmanow hat vier Millionen Euro gezahlt, um nicht wegen des Verdachts der Geldwäsche vor Gericht zu landen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte am Montag die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Das Geld fließt in die Staatskasse und an gemeinnützige Einrichtungen.

Gegen den 71-jährigen Geschäftsmann liefen mehrere Verfahren in Deutschland. Unter anderem wird ihm Steuerhinterziehung in dreistelliger Millionenhöhe und ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen. Er bestreitet alle Vorwürfe und bezeichnet diese als politisch motiviert.

Usmanows Anwälte drängten auf die Einstellung des Verfahrens und akzeptierten eine Geldstrafe. Diese Entscheidung sei gefallen, da weder der Bundesrepublik noch dem Land Hessen ein finanzieller Schaden entstanden sei. Zudem handelt es sich um Vorwürfe der „Selbstgeldwäsche“, die erst seit November 2015 strafbar sind.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erklärte, dass bei der Entscheidung berücksichtigt wurde, dass die mutmaßlichen Straftaten bereits längere Zeit zurückliegen. Es bestehe kein hinreichender Anfangsverdacht für einen finanziellen Schaden durch die Taten Usmanows. Das Verfahren wurde somit eingestellt.

Usmanow sieht sich als Justizopfer und geht juristisch gegen deutsche Behörden vor. Er hat Schadenersatzklage gegen eine Tochter der Schweizer Großbank UBS eingereicht, da diese ihn durch Geldwäscheverdachtsmeldungen ins Visier der Ermittler gebracht habe. Die Erfolgsaussichten dieser Klage gelten jedoch als gering, da Banken gesetzlich verpflichtet sind, verdächtige Transaktionen zu melden.

Im März kommenden Jahres soll das Landgericht Frankfurt über diese Schadenersatzklage verhandeln. Usmanow hatte vorher auch Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauchs gegen Beamte der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erhoben, diese jedoch mittlerweile zurückgezogen.

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