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Home » Rürup-Vertrag kündigen: Formfehler machen Widerruf möglich
Wirtschaft

Rürup-Vertrag kündigen: Formfehler machen Widerruf möglich

Von zeit-heute.deNovember 25, 20252 Min Gelesen
Rürup-Vertrag kündigen: Formfehler machen Widerruf möglich
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Rürup-Vertrag kündigen: Formfehler machen Widerruf möglich

Verbraucherzentrale rät

Formfehler: So kündigen Sie Ihren alten Rürup-Vertrag


25.11.2025 – 15:05 UhrLesedauer: 2 Min.

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Mann arbeitet am Laptop (Symbolbild): Die Rürup-Rente richtet sich vorwiegend an Selbstständige. (Quelle: nortonrsx/getty-images-bilder)

Rürup-Verträge gelten als unkündbar – doch viele enthalten einen folgenschweren Fehler. Wer betroffen ist, kann unter Umständen komplett aussteigen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einem Rürup-Vertrag, diesen auf einen möglichen Widerruf prüfen zu lassen. Laut den Verbraucherschützern enthalten viele Policen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das eröffnet Vertragsnehmern die Möglichkeit, aus diesen ansonsten unkündbaren Verträgen auszusteigen.

„Rürup-Verträge sind häufig teuer, intransparent und bringen am Ende nur eine enttäuschend niedrige Rente“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, ist der Widerruf oft die letzte Chance, sich von einem unattraktiven Vertrag zu lösen und das eingezahlte Geld zurückzuerhalten.“

Nach mehreren Gerichtsentscheidungen können Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, auch Jahre später noch widerrufen, sofern der Versicherer damals nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert hat. Bei mehr als der Hälfte der von der Verbraucherzentrale Hamburg geprüften Rürup-Rentenverträge waren die Belehrungen fehlerhaft.

Rürup-Renten – auch Basisrenten genannt – werden oft mit Steuervorteilen beworben. Tatsächlich sind sie aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg für viele Menschen ungeeignet. Das eingezahlte Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden und wird anschließend nur schrittweise ausgezahlt.

Um die eingezahlten Beiträge allein durch die monatlichen Renten wieder herauszubekommen, ist meist ein sehr langes Leben nötig – je nach Rentenfaktor oft bis weit über das 90. Lebensjahr hinaus. Erst darüber hinaus entsteht ein tatsächlicher Gewinn. Das liegt am Prinzip des kollektiven Risikoausgleichs: Wer länger lebt als statistisch erwartet, profitiert, während diejenigen, die früher sterben, ihr Kapital häufig nicht vollständig zurückerhalten.

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