Entscheidung auf Mallorca
Rückschlag für Collien Fernandes – spanische Justiz äußert sich
14.04.2026 – 11:36 UhrLesedauer: 3 Min.
Collien Fernandes zeigte Christian Ulmen auf Mallorca an. Nun hat ein Gericht dort entschieden, wohin der Fall gehört.
Im November 2024 erstattete Collien Fernandes in Berlin Anzeige gegen Unbekannt wegen der Erstellung sogenannter Deepfakes. Der Fall landete bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe, die die Ermittlungen zunächst einstellte. Fernandes warf der deutschen Justiz daraufhin Untätigkeit vor, insbesondere bei Fällen digitaler Gewalt.
Ein Jahr später zeigte sie ihren Ex-Mann Christian Ulmen zusätzlich auf Mallorca an – auch, weil die dortige Justiz bei der Verfolgung von solchen Straftaten gegen Frauen fortschrittlicher unterwegs ist. Fernandes erhoffte sich bessere Chancen. Doch das zuständige Gericht in Palma hat jetzt entschieden: Die spanische Justiz ist nicht zuständig. Dieser Beschluss liegt t-online vor, eine Sprecherin erläutert die Begründung im Detail. Zuerst hatte die „Mallorca Zeitung“ berichtet, dass der Fall an die deutschen Behörden abgegeben werde.
In dem Beschluss der zuständigen Richterin der Kammer drei für Gewalt gegen Frauen am Amtsgericht Palma heißt es: „Die Richterin beschließt die Ablehnung der Zuständigkeit und die vollständige Verweisung des Verfahrens an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft Itzehoe.“ Die Zuständigkeit der spanischen Gerichte lasse sich nicht aufrechterhalten, so die Begründung.
Die Anwälte von Collien Fernandes können gegen die Entscheidung Einspruch einlegen. Die Gegenseite plant dies laut Medienberichten auch und könnte gegebenenfalls vor das Oberlandesgericht ziehen.
In der Begründung für die Abgabe heißt es weiter: „Bei der Prüfung der umfangreichen, von der anzeigenden Partei vorgelegten Beweise erweist sich die Verbindung, die der Fall mit Deutschland aufweist, als offensichtlich“, heißt es darin. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei daher in einer „privilegierten Position, die von ihr bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen.“
Frau Collien Fernandes ist in Deutschland eine weithin anerkannte Persönlichkeit, während ihr in Spanien eine solche öffentliche Relevanz fehlt.
Amtsgericht in Palma
Weitere Argumente, die die spanische Behörde anführt: Beide Parteien sind deutsche Staatsangehörige. Die benannten Zeugen leben in Deutschland, sprechen Deutsch, und sämtliche vorgelegten Gespräche müssten aus dem Deutschen übersetzt werden, da keine der Parteien Spanisch spricht. Die mutmaßlichen Taten seien entweder auf deutschem Boden begangen oder über deutschsprachige digitale Plattformen verbreitet worden. Zudem habe Collien Fernandes ihren Ruf in erster Linie in Deutschland: „Frau Collien Fernandes ist in Deutschland eine weithin anerkannte Persönlichkeit, während ihr in Spanien eine solche öffentliche Relevanz fehlt“, schrieb die Richterin.
