Bis zu fünf Jahre Gefängnis

Rote Ampel überfahren: Ab hier gibt’s Knast


Aktualisiert am 03.12.2024 – 11:06 UhrLesedauer: 2 Min.

Rote Ampel: Wer sie missachtet, muss mit harten Konsequenzen rechnen. (Quelle: Volker Herold)

Wer eine rote Ampel überfahren hat, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe über Fahrverbote bis hin zu mehrjährigen Gefängnisstrafen.

Ob Sie bewusst oder aus Versehen die rote Ampel überfahren, spielt vor dem Gesetz keine Rolle. Es gibt aber eine andere Unterscheidung: nämlich zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Delikt.

Für den Gesetzgeber ist entscheidend, wie lange die Rotphase schon andauert. Ein einfacher Verstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot leuchtet. Dann gibt es einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 118,50 Euro. Liegt zudem eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vor, verdoppelt sich die Anzahl der Punkte, das Bußgeld steigt auf bis zu 268,50 Euro und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt.

Ist die Ampel schon länger auf Rot geschaltet, sprechen die Behörden von einem qualifizierten Verstoß. Unter Umständen wird er nicht mehr als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet, sondern als Straftat. Neben einer Geldstrafe ab 228,50 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot drohen Führerscheinentzug und bei einer schweren Rücksichtslosigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Außerdem kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wenn der Rotlichtverstoß zu Verletzungen und höheren materiellen Schäden führte.

Bei einem grünen Pfeil dürfen Sie auch rechts abbiegen, wenn die Ampel auf Rot steht. Zunächst müssen Sie aber trotzdem anhalten. Sonst drohen Bußgelder: je nach Gefährdung ab 98,50 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Wenn kein Polizist zu sehen ist, sollten sich Autofahrer trotzdem nicht in Sicherheit wähnen. Denn oftmals werden Kreuzungen mithilfe von Rotlichtblitzern oder Rotlichtüberwachungsanlagen kontrolliert. Diese Kameras sind an die Ampelanlage angeschlossen und während der Rotphase aktiv.

Wer als Fahranfänger eine rote Ampel überfährt, muss nicht nur mit den erwähnten Konsequenzen rechnen, sondern zudem ein Aufbauseminar besuchen. Das müssen Sie innerhalb eines Zeitraums erledigen, der von der Straßenverkehrsbehörde festgelegt wird. Wenn Sie den Besuch des Seminars nicht innerhalb der festgelegten Frist nachweisen, wird Ihnen der Führerschein dauerhaft entzogen. Daneben verlängert sich für Fahranfänger die Probezeit um weitere zwei Jahre, wenn sie eine rote Ampel überfahren.

Wenn Ihnen ein Ampelverstoß zur Last gelegt wird, kann sich ein schriftlicher Einspruch lohnen. Das gilt insbesondere, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Unter Umständen ist der Vorwurf gegen Sie nicht haltbar, etwa weil die Gelbphase der betreffenden Ampel zu kurz ist.

Ein Verkehrsrechtsanwalt kann schon vorab einschätzen, wie erfolgversprechend der Einspruch wäre. Eventuell übernimmt eine Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten.

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