Richter entscheidet in Florida
Weitere Epstein-Akten kommen ans Tageslicht
05.12.2025 – 23:39 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Richter hat die Freigabe von Ermittlungsakten im Fall Epstein erlaubt. Unklar ist, welche Bedeutung diese haben.
Ein Bundesrichter in Florida hat die Freigabe bestimmter Ermittlungsakten im Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein angeordnet. Dabei geht es um Protokolle einer Grand Jury aus Bundesverfahren gegen Epstein und seine Komplizin Ghislaine Maxwell. Grundlage der Entscheidung ist ein neues Bundesgesetz, das Ende November von US-Präsident Donald Trump unterzeichnet worden war.
Trump hatte das Gesetz nach Druck aus dem Kongress unterschrieben. Es verpflichtet das Justizministerium dazu, die Akten bis spätestens 19. Dezember offenzulegen. Der zuständige US-Bezirksrichter Rodney Smith erklärte, das Gesetz habe Vorrang vor bisherigen Regelungen, die die Geheimhaltung von Grand-Jury-Verfahren vorsehen. Eine Grand Jury entscheidet nach Vorlage von Beweisen, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.
Noch im Sommer hatte eine andere Bundesrichterin in Florida einen Antrag der US-Regierung auf Freigabe der Unterlagen abgelehnt. Damals hatte das Justizministerium selbst versucht, die Dokumente offenzulegen. Welche Bedeutung den Protokollen der Grand Jury zukommt, ist bislang unklar.
Trump hatte während seines Wahlkampfs eine Freigabe der Akten angekündigt, als Präsident diese jedoch zunächst verweigert. Erst auf Druck des Kongresses lenkte er ein.
Epstein war 2019 im Alter von 66 Jahren tot in seiner Gefängniszelle gefunden worden. Der Obduktionsbericht nannte Suizid als Todesursache. Der Multimillionär hatte über Jahre einen Missbrauchsring betrieben, dem viele junge Frauen und Minderjährige zum Opfer fielen.
