Klage vorm Bundesverfassungsgericht

Mann will Bundestagswahl stoppen


18.02.2025 – 19:24 UhrLesedauer: 2 Min.

Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Archivbild): Das Gericht sieht in der Klage des Familienvaters keinen Handlungsbedarf. (Quelle: Udo Herrmann/imago-images-bilder)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die vorgezogene Bundestagswahl abgelehnt. Doch der Kläger lässt nicht locker.

Ein Mann aus Rheinland-Pfalz ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die Bundestagswahl stoppen. Der Grund dafür sind Bedenken, dass die vorgezogene Wahl für viele im Ausland lebende Deutsche erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Doch das Gericht in Karlsruhe sah trotz der Bedenken des 65-Jährigen keinen Handlungsbedarf.

Mario Denzer, der die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, argumentiert, dass seine Tochter, die derzeit in Australien lebe, zwar fristgerecht ihre Wahlunterlagen beantragt habe, diese jedoch bislang nicht erhalten habe. Damit sei sie, so ihr Vater gegenüber der Tageszeitung „Rheinpfalz“, „faktisch von der Wahl ausgeschlossen“. Er vermutet zudem, dass seine Tochter kein Einzelfall sei, sondern viele der schätzungsweise vier Millionen im Ausland lebenden Deutschen von ähnlichen Problemen betroffen seien.

In seinem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht forderte der Kläger eine kurzfristige Verschiebung der Wahl. Doch das Gericht wies den Antrag ab und bat um Verständnis für die Entscheidung. Das bringt der Kläger jedoch kaum auf: Seiner Meinung nach sei die Entscheidung des Gerichts ein „undemokratisches“ Vorgehen. Dennoch wolle er nach der Wahl auf eine weitere Beschwerde verzichten, da dies „Wasser auf die falschen Mühlen“ geben würde. „Unsere Demokratie steht gerade sowieso auf tönernen Füßen“, sagte Denzer der „Rheinpfalz“.

Doch vor Wahl will der Familienvater alle juristischen Mittel auszuschöpfen. Daher hat er nach der Antwort des Gerichts eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er erwartet, dass die obersten Richter noch in dieser Woche eine Entscheidung fällen und seinem Anliegen Rechnung tragen.

Aktie.
Die mobile Version verlassen