Der März bringt nicht nur den Frühling, sondern auch Veränderungen in vielen Lebensbereichen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.
Zeitumstellung, steigende Renten, höhere Mindestlöhne und neue Regelungen für Geflüchtete – der März 2025 bringt eine Vielzahl von Änderungen. Manche bedeuten finanzielle Entlastung, andere könnten für Bürger zusätzliche Kosten oder neue Pflichten mit sich bringen. Was genau auf uns zukommt, erfahren Sie hier.
Im März 2025 erfolgt die jährliche Bekanntgabe der Rentenerhöhung. Nach dem Wahlsieg der CDU/CSU steht der neue Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) noch nicht fest, doch traditionell wird die Rentenanpassung Ende März verkündet. Das liegt daran, dass im März die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vorliegen. Auf deren Basis gibt das BMAS bekannt, um wie viel Prozent die Renten zum 1. Juli steigen werden.
Die Erhöhung tritt dann zum 1. Juli 2025 in Kraft und sorgt für höhere Rentenzahlungen in den Folgemonaten. Die Bundesbank geht in ihrem aktuellen Monatsbericht von 3,5 bis 4 Prozent aus. Diese Anpassung wirkt sich auf die finanzielle Situation von Millionen Rentnern aus.
Seit dem 1. Januar 2025 sind die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen. Rentner bemerken diese Änderung jedoch oft erst im März, da sie sich erst mit der Rentenzahlung vollständig auswirkt.
Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, zahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der zur Hälfte von der Rentenversicherung übernommen wird. Aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags müssen viele Rentner mit höheren Abzügen von ihrer Bruttorente rechnen.
Besonders betroffen sind freiwillig versicherte Rentner, da für sie nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Betriebsrenten in die Beitragsberechnung einfließen. Hier kann die Erhöhung des Zusatzbeitrags zu einer spürbaren Mehrbelastung führen.
Auch die Freibeträge für Betriebsrenten könnten sich ändern, was für Bezieher solcher Zusatzrenten finanzielle Auswirkungen hat. Rentner sollten daher prüfen, ob sie durch diese Anpassungen höhere Abzüge haben und ob es sich lohnt, Tarife oder Kassen zu wechseln, da die Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen.
Wer im März 2025 in den Ruhestand gehen kann
Im März 2025 können bestimmte Geburtsjahrgänge erstmals in den Ruhestand treten. Dazu zählen Menschen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden und nun mit 66 Jahren und 2 Monaten regulär in Rente gehen können.
- Regulär oder mit Abschlag: Diese Jahrgänge können 2025 in Rente gehen
- Grundsicherung: So hoch ist Ihre Rente, wenn Sie nie gearbeitet haben
Für langjährig Versicherte, Schwerbehinderte oder besonders langjährig Versicherte gelten jeweils andere Voraussetzungen und mögliche Abschläge. Wer früher in Rente gehen möchte, muss in vielen Fällen finanzielle Einbußen hinnehmen. Ein genauer Blick auf die individuellen Ansprüche kann helfen, die optimale Entscheidung zu treffen.
Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche können sich über eine Erhöhung des Mindestlohns freuen. Der Mindestlohn pro Stunde steigt dann nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums um gut 50 Cent von 14,00 Euro auf 14,53 Euro. Der Lohn gilt auch für Beschäftigte, die für ausländische Firmen arbeiten.
Besonders in Branchen mit hohem Anteil an Leiharbeitern, wie Logistik und Industrie, macht sich diese Anpassung bemerkbar. Die Erhöhung wurde von Gewerkschaften lange gefordert, um unfaire Löhne zu verhindern. Arbeitnehmerverbände begrüßen die Maßnahme, da sie zu mehr Gerechtigkeit im Arbeitsmarkt beiträgt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die neuen Mindestlöhne eingehalten werden, um Sanktionen zu vermeiden.
Mofa- und Rollerfahrer sollten sich die neuen Regelungen für Kennzeichen genau anschauen. Ab dem 1. März 2025 müssen alle Mofas und Kleinkrafträder ein neues grünes Versicherungskennzeichen tragen. Das bisherige blaue Schild verliert seine Gültigkeit und muss durch das neue ersetzt werden.
- Für Roller, S-Pedelecs und E-Scooter: Ab 1. März ist die Farbe Grün angesagt
Das gilt für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge wie S-Pedelecs und E-Scooter. Fahrzeughalter sollten sich rechtzeitig um eine neue Versicherung kümmern, um Strafen zu vermeiden. Wer mit einem alten Kennzeichen unterwegs ist, riskiert Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes, warnt der Gesamtverband der Versicherer.
Diese Regelung gilt jedes Jahr, da die Farben der Kennzeichen jährlich rotieren, um eine schnelle Unterscheidung zu ermöglichen. Der Wechsel ist notwendig, da Mofas nicht über eine Zulassung beim Kraftfahrt-Bundesamt verfügen und der Versicherungsschutz jährlich erneuert wird.