Rente, Mindestlohn, Gehalt – das ändert sich beim Geld

Arbeitnehmer, Familien, Rentner

Neue Regeln, neue Kosten: Was 2026 finanziell auf Sie zukommt


Aktualisiert am 22.12.2025 – 14:41 UhrLesedauer: 8 Min.

Eine Frau steckt 50 Euro in ihren Geldbeutel (Symbolbild): 2026 wird es an manchen Stellen teurer, andere Regeln bringen Entlastung. (Quelle: Irina Shatilova/getty-images-bilder)

Steuern, Sozialabgaben, Kindergeld, Rente: Zum Jahreswechsel 2026 greifen zahlreiche Neuerungen. Wer profitiert – und wer zahlt drauf?

Der Jahreswechsel 2026 bringt eine ganze Reihe finanzieller Neuerungen mit sich. Viele davon wirken automatisch – etwa über Steuern, Sozialabgaben oder Freibeträge. Andere betreffen den Alltag ganz konkret, etwa beim Tanken, Heizen oder Pendeln. Ob Arbeitnehmer, Familie, Rentner oder Autofahrer: Für fast alle Haushalte ändern sich Einnahmen oder Ausgaben. t-online zeigt, welche Regelungen neu gelten, wer profitiert und wo es teurer wird.

Es ist eine Entlastung, für die Sie keinen Finger krümmen müssen: Statt 12.096 Euro sind ab Januar 2026 12.348 Euro jährlich steuerfrei. Das Finanzamt greift also nur auf den Teil Ihres zu versteuernden Einkommens (zvE) zu, der diesen sogenannten Grundfreibetrag übersteigt. Lesen Sie hier, was das zvE von Ihrem Bruttogehalt unterscheidet.

Singles mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro werden damit im Vergleich zum Vorjahr um 143 Euro entlastet. Verheiratete mit einem zvE von 80.000 Euro zahlen 222 Euro Einkommensteuer weniger.

Sobald Sie den Grundfreibetrag überschreiten, fällt Einkommensteuer an. Ab Januar 2026 steigt der Steuersatz dabei allerdings langsamer an als 2025, da der Gesetzgeber wieder die Inflationsrate berücksichtigt hat. Täte er das nicht, würde die sogenannte kalte Progression zuschlagen und Ihnen brächte eine Gehaltserhöhung sogar weniger im Portemonnaie. Mehr zur kalten Progression lesen Sie hier.

Unterm Strich bedeutet der flachere Steuertarif für Sie also mehr Netto vom Brutto. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 69.879 Euro (2025: 68.481 Euro).

Wer Kinder hat, kann sich über einen höheren Kinderfreibetrag freuen. 2026 liegt er pro Elternteil bei 3.414 Euro (2025: 3.336 Euro). Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 2.928 Euro.

Ab Januar steigt das Kindergeld um vier Euro monatlich auf 259 Euro. Beim Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen ändert sich nichts. Er beträgt 25 Euro pro Monat und Kind.

Jeden Monat fließt ein Teil Ihres Gehalts in verschiedene Sozialversicherungen, etwa in die Renten- und Krankenversicherung. Ab Januar steigt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie regelt, bis zu welcher Einkommenshöhe Sie Beiträge zahlen müssen. Wird sie erhöht, bedeutet das, dass Gutverdiener höhere Sozialabgaben leisten müssen.

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