Vor jeder Flugreise stellt sich die Frage: Sind die Medikamente im Handgepäck eigentlich erlaubt? Was Sie diesbezüglich wissen sollten, bevor Sie die nächste Flugreise antreten, erfahren Sie hier.
Ich packe meinen Koffer… aber was darf in das Handgepäck? Nagelschere, Feuerzeug, Batterien und Rasierklingen sind verboten, doch wie sieht es mit Medikamenten in fester und flüssiger Form aus? Gelten hier die gleichen Regeln wie für andere Flüssigkeiten oder gibt es Ausnahmeregelungen? Hier lesen Sie die Antworten.
Für alle, die bei den Reisevorbereitungen unsicher sind, ob Medikamente im Handgepäck erlaubt sind, oder es noch einmal ganz genau wissen möchten: Seit dem 6. November 2006 gelten neue Sicherheitsvorschriften für das Mitführen von Flüssigkeiten und anderen Gegenständen beim Check-in am Flughafen. Vonseiten der Europäischen Union wurden diese Vorschriften zum Schutze der Fluggäste erlassen. Von dieser Regelung sind auch Medikamente im Handgepäck betroffen.
Grundsätzlich gilt: Alle Medikamente in fester Form, also als Tabletten, sind im Handgepäck während der Flugreise ohne Einschränkungen erlaubt.
Nur bei flüssigen Medikamenten wie Salben und Cremes gelten gesonderte Vorschriften: Medikamente, die während des Fluges nicht benötigt werden, dürfen lediglich bis zu einer Menge von 100 Millilitern pro Behälter im Handgepäck mitgeführt werden – und zwar in einem verschlossenen, transparenten Beutel. Der Beutel darf maximal einen Liter Gesamtflüssigkeit enthalten. Dazu zählen auch Deo, Lotion oder Parfüm.
Medikamente, die der Fluggast während der Flugreise einnehmen muss, müssen nicht in einem Beutel verpackt sein, jedoch bei der Sicherheitskontrolle ebenfalls separat vorgelegt werden.
Wer an Bord Medikamente einnehmen muss, sollte davon mehr als nötig im Handgepäck mitführen. Ein verspäteter Abflug oder Umleitungen während des Fluges können die Flugreise verlängern. Belassen Sie die Präparate möglichst in der Originalverpackung und vermerken Sie darauf Ihren Namen sowie die jeweilige Dosierung. Für rezeptpflichtige Medikamente empfiehlt es sich zudem, einen Medikamentenpass mitzuführen, auf dem Ihr Name sowie alle wichtigen Angaben zum jeweiligen Mittel vermerkt sind. Diesen können Sie sich bei Ihrem Arzt ausstellen lassen. Auch eine persönliche Bescheinigung vom Arzt ist eine mögliche Alternative.
Bei Unsicherheit darüber, ob Sie ein verschriebenes Medikament während einer Flugreise benötigen und daher im Handgepäck mitführen müssen, oder welche Dosierung für das jeweilige Mittel vorgesehen ist, lesen Sie im Vorfeld die Packungsbeilage oder fragen am besten Ihren Arzt oder Apotheker.