Restaurants und Cafés in Sorge

Köln will Regeln für Gastronomie verschärfen


07.03.2025 – 07:37 UhrLesedauer: 2 Min.

Leere Stühle vor einem Kölner Restaurant am Rheinufer (Archivbild): Die Stadt Köln will die Möglichkeiten für Außengastronomie teilweise einschränken. (Quelle: Benjamin Horn/ Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de/imago)

Für Kölner Gastronomen wird es künftig noch schwerer, Außenplätze anzubieten. Besonders für traditionelle Eckkneipen könnte das zum Problem werden.

Der freigelassene Gehweg muss nach Beschluss der neuen Regelung nicht mehr nur 1,50, sondern künftig 1,80 Meter breit sein. Hinzu kommen notwendige „Sicherheitsabstände“, wie es in der Beschlussvorlage weiter heißt. Betroffen von der Regelung sind zunächst nur Straßen, die komplett neu- oder umgebaut werden. Für bestehende Straßen gilt weiter der alte Abstand von 1,50 Metern.

Gegen den ursprünglichen Plan, den Abstand im gesamten Stadtgebiet auf 1,80 Meter zu erhöhen, hatte sich unter anderem die Interessengemeinschaft (IG) Gastro gestellt. Sprecherin Maike Block sagte auf Anfrage von t-online: „Wir sind froh, dass dies nun doch nur für neu geplante Bereiche gilt. Grundsätzlich bemühen wir uns, dem positiv entgegenzustehen.“

Da neu geplante Straßenabschnitte in Köln im Sinne der Mobilitätswende errichtet würden, würde das auch automatisch mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer bieten. Breitere Fuß- und Radwege sollten auch mehr Platz für Gastronomen bieten. „So sollten keine großen Verluste entstehen, so wie man es am Beispiel Aachener Straße sieht“, erklärt Maike Block weiter.

Die Stadt Köln hält allerdings fest: „Die aktuell genehmigten Außengastronomieflächen verkleinern sich damit insgesamt.“ Auch für die IG Gastro erschweren sich durch die neuen Regeln die Bedingungen. Maike Block: „Dazu kommt, dass es keine stadtweit einheitliche Regelung gibt, was die Nutzung der Parkflächen gibt, sodass es in manchen Veedeln zu größeren Verlusten als in anderen kommt.“

In den Stadtbezirken Innenstadt, Ehrenfeld, Nippes und Kalk haben Betreiber die Möglichkeit, von März bis Oktober Parkplätze für ihre Außengastronomie zu nutzen, wenn dafür auf den Gehwegen kein Platz ist.

Besonders problematisch könnte es dabei für die traditionellen Kölner Eckkneipen werden. Grund dafür ist ein Sicherheitsabstand von fünf Metern, den Außengastronomieflächen zu Fußgängerüberwegen einhalten müssen. An Straßenkreuzungen lassen sich so kaum noch Flächen genehmigen. „Wir sehen diesen Punkt nach wie vor als kritisch, da Köln ja explizit durch seine alten Eckkneipen geprägt wird und wir diese als Kulturgut als besonders schützenswert einstufen“, erklärt Maike Block weiter.

Die IG Gastro habe sich im Prozess stets kompromissbereit gezeigt und ihre Hilfe angeboten. So haben Restaurantbetreiber an den äußeren Enden ihrer Stellflächen teilweise Elemente angebracht, um um Menschen mit Seheinschränkungen Orientierung gebeten. „Insgesamt sind die Anforderungen an die Gastro dennoch sehr hoch, wir hoffen, dass die Verwaltung die Außengastro auch zukünftig als positiven Aspekt des öffentlichen Raumes ansieht.“

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