Rechtsschutzversicherungen können Sie meist erst nach einem bestimmten Zeitraum in Anspruch nehmen. In welchen Fällen sie auch ohne Wartezeit greifen.
Das Wichtigste im Überblick
Wer Streit mit dem Nachbarn oder dem Arbeitgeber hat, sieht sich schnell vor Gericht wieder. Das kann ins Geld gehen. Gut, wenn Sie dann eine Rechtschutzversicherung haben, die einen großen Teil der Anwaltskosten übernimmt.
Was aber, wenn Sie noch nicht über einen solchen Schutz verfügen oder gerade erst abgeschlossen haben? Wir erklären, wann es bei Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit gibt und wann nicht – und welche Vorteile Ihnen die Sofort-Versicherung bringt.
In vielen Fällen nicht. Sie müssen den Rechtsschutz bereits vor dem Leistungsfall abgeschlossen haben. Die Versicherung übernimmt die Kosten vieler Streitigkeiten zudem erst nach einer Wartezeit von frühestens drei oder manchmal auch mehr Monaten. Das heißt, Sie zahlen als Versicherungsnehmer Beiträge, obwohl sie während der Wartezeit noch keinen Versicherungsschutz genießen.
Ob der Streitfall erst nach der Wartezeit vor Gericht landet, ist übrigens unerheblich. Entscheidend ist, ob der Streit während der Wartezeit entsteht. Und selbst wenn alles passt und die Versicherung zahlt, bleibt Ihnen womöglich – je nach Vertrag – trotzdem eine Selbstbeteiligung.
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Damit Sie die Versicherung nicht abschließen, wenn absehbar ist, dass die Rechtsschutzversicherung zahlen muss. Mit der Wartezeit, die auch Karenzzeit genannt wird, wollen die Rechtsschutzversicherer verhindern, dass Versicherungsnehmer die Rechtsschutzversicherung erst dann abschließen, wenn sich ein Rechtsstreit schon abzeichnet.
Eine Rechtsschutzversicherung ist somit immer als eine Art Vorsorgeversicherung zu sehen und nicht als Versicherung im eingetretenen Schadensfall. Andernfalls wären die Versicherungsbeiträge wohl exorbitant hoch.
Welche Wartezeiten genau auf Sie zukommen, hängt von den einzelnen Rechtsschutzpolicen, den Leistungen und den Anbietern ab – und den Rechtsbereichen. Welche Wartezeitregelung in Ihrem Fall gilt, können Sie in den entsprechenden Verträgen oder Produktinformationen nachlesen.
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Während in Arbeitsrechtsfragen sowie auch beim Streit mit dem Vermieter zumeist drei Monate bis zum Versicherungsschutz verstreichen, sind es bei Scheidungen bereits bis zu drei Jahre. Dabei gilt: Je wahrscheinlicher eine gerichtliche Auseinandersetzung und je höher die potenziellen Kosten, desto höher die Wartezeit.
- Arbeitsrechtsschutz: 3 Monate
- Verwaltungsrechtsschutz: 3 Monate
- Rechtsschutz in Unterhaltssachen: 12 Monate
- Rechtsschutz in Ehesachen: 36 Monate
- Arbeitsrechtsschutz: 3 Monate
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: 3 Monate
Um Neukunden zu gewinnen, bieten einige Versicherungen auch einen Rechtsschutz ohne Warte- oder Karenzzeit an. Zudem gibt es Rechtsbereiche, in denen der Rechtsschutz in der Regel mit dem Abschluss greift. Dazu zählen:
- Verkehrsrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
Das gilt insbesondere in folgenden Fällen:
- bei gesetzlich fixierten Schadensersatzansprüchen wegen Personen-, Vermögens- und Sachschäden
- im Strafrecht, wenn der Versicherungsnehmer bei einer in Deutschland verübten Gewalttat als Nebenkläger gegen den Täter auftritt oder ihm eine fahrlässige Straftat zur Last gelegt wird
- bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
- im Standes- und Disziplinarrecht
- bei einer Beratung, wenn sich die persönliche Familien- oder erbrechtliche Situation des Versicherungsnehmers ändert
- im Straßenverkehr, wenn bei einem Fahrzeug unerwartet Mängel auftreten
Allerdings kommt es auch im Verkehrs- und Strafrecht darauf an, bei welchem Anbieter Sie versichert sind. Manche Leistungen innerhalb dieser Rechtsbereiche könnten dennoch mit einer Wartezeit verbunden sein – etwa der Steuer-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsschutz sowie der Rechtsschutz beim Vertrags- und Sachenrecht. Es lohnt sich also, die Tarife gut zu vergleichen.
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Zur Erinnerung: Auch eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gilt nicht immer ohne Weiteres. Denn der Versicherer achtet darauf, wann genau der Rechtsstreit begann. Er kann die Leistung verweigern, wenn der Rechtsstreit bereits vor Vertragsunterzeichnung und Übergabe des Versicherungsscheins entbrannt ist.
Es ist nur dann sinnvoll, sich kurzfristig für eine Rechtsschutzversicherung zu entscheiden, wenn Sie sofort Anspruch auf die Leistungen haben und der Rechtsstreit nach dem Beginn der Versicherung begonnen hat. Denn für spätere Streitfälle gilt der Versicherungsschutz nicht. Empfehlenswert ist es deshalb, sich schon frühzeitig um eine Rechtsschutzversicherung zu kümmern und nicht erst, wenn die Auseinandersetzung da ist.
Anbieter von Rechtsschutzversicherungen verzichten oft auf eine Wartefrist, wenn Sie den Anbieter nahtlos wechseln und das gleiche Risiko beim bisherigen Anbieter schon versichert war. Kommen hingegen neue Bausteine zum Versicherungsportfolio hinzu, können für diese Wartezeiten gelten.
In manchen Fällen jedoch verzichten die Anbieter auch bei Neuverträgen auf die Anrechnung einer Wartezeit, obwohl das Risiko zuvor nicht gedeckt war. Es lohnt auch, bei einem Wechsel oder der ergänzenden Versicherung weiterer Bausteine die Versicherung nach einem Rabatt zu fragen.
Nein. Das schließen alle Anbieter kategorisch aus, weil sich ein rückwirkender Rechtsschutz für sie schlicht nicht lohnen würde. Die Versicherung müsste damit für Kosten aufkommen, die bereits vor dem Vertragsabschluss entstanden sind – was nur darüber zu finanzieren wäre, dass langjährige Versicherte entsprechend hohe Beiträge zahlen.