Verurteilter Rechtsextremist mit neuer Identität

Bekannter Neonazi ist plötzlich eine Frau

Aktualisiert am 15.01.2025 – 18:04 UhrLesedauer: 2 Min.

Sven Liebich (Archivbild): Der verurteilte Rechtsextremist hat eine Geschlechtsänderung vorgenommen und nennt sich jetzt Marla-Svenja Liebich. (Quelle: IMAGO / Olaf Wagner)

Ein Rechtsextremist nutzt das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Will er auf diese Weise einer Strafe entgehen?

Sven Liebich, ein bekannter Rechtsextremist aus Sachsen-Anhalt, der seit zehn Jahren Montagsdemonstrationen in Halle/Saale organisiert, hat seinen Geschlechtseintrag und seinen Namen ändern lassen. Seit Kurzem gilt er offiziell als Frau und trägt den Namen Marla-Svenja Liebich, berichtet die „Bild“-Zeitung.

Im August 2024 wurde Liebich wegen Volksverhetzung und übler Nachrede in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Während des Berufungsprozesses kündigte er an, dass er für sein letztes Wort als Angeklagter 13 Stunden benötigen werde. Er zog den Vortrag über mehrere Verhandlungstage hin.

Das Urteil gegen Liebich ist noch nicht rechtskräftig, doch der Extremist scheint mit einem Trick eine Strafe umgehen zu wollen: Kurz vor Jahresende beantragte er auf Grundlage des neuen Gesetzes über die Selbstbestimmung (SBGG) beim Standesamt der Stadt Schkeuditz in Sachsen eine Änderung seines Geschlechtseintrags sowie seines Vornamens. Nach Prüfung wurde die Änderung offiziell anerkannt. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt wurde darüber informiert. „Die Namensänderung wurde uns im Dezember 2024 bekannt“, bestätigte ein Behördensprecher.

Optisch hat sich jedoch wenig verändert: Liebich tritt weiterhin mit seinem gewohnten Aussehen auf, lediglich sein Bart ist inzwischen etwas länger geworden. Gegenüber Medien äußerte sich Marla-Svenja Liebich bisher nicht ausführlich zur neuen Identität, sagte aber gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung: „Ich habe Angst vor Diskriminierung.“

Das offene Verfahren aufgrund der Berufung wirft Fragen zu den Haftbedingungen auf, falls das Urteil rechtskräftig wird und Liebich die Haftstrafe antreten muss. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle erklärte hierzu, es gebe „keinen Automatismus, dass ein Mann nach Geschlechts- und Namensänderung in den Frauen-Vollzug kommt“. Es werde in jedem Fall eine Einzelfall-Prüfung geben.

Unter seinem alten Namen war Sven Liebich bereits mehrfach vorbestraft – unter anderem wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung – und erhielt Geld- sowie Bewährungsstrafen. Diese Vorstrafen bleiben bestehen und werden auch weiterhin seiner Person zugeordnet werden können. Ein Justiz-Mitarbeiter erläuterte „Bild“: „Die physische juristische Person bleibt bestehen. Eine Änderung im Personenstandsrecht ist nachrangig.“ Dies bedeutet, dass Liebich offene Strafen auch unter neuem Namen weiterhin verbüßen muss.

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