„Letzte Verteidigungswelle“

Neue Festnahmen bei rechtsextremer Terrorzelle

Aktualisiert am 26.06.2026 – 11:23 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Bundesanwaltschaft geht erneut gegen die „Letzte Verteidigungswelle“ vor. (Archivbild) (Quelle: Frank Hammerschmidt/dpa/dpa-bilder)

Neue Erkenntnisse über eine rechtsextreme Terrorzelle führen zu weiteren Festnahmen. Die Ermittler richten den Blick auf eine geplante Brandstiftung an einer Asylunterkunft.

Die Bundesanwaltschaft hat in Thüringen zwei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ festnehmen lassen. Die beiden Deutschen sollen laut Mitteilung der Behörde Anfang 2025 mit Komplizen versucht haben, eine Asylbewerberunterkunft im Landkreis Altenburger Land in Brand zu setzen.

Bei den Verdächtigen handelt es sich um Joel F. und Elias F. Sie wurden in den Landkreisen Altenburger Land und Gera festgenommen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erließ Haftbefehle und setzte sie in Vollzug.

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Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurde die rechtsextremistische Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“, kurz L.V.W., im April 2024 gegründet. Ihre Mitglieder sollen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“ verstanden haben. Ziel der Gruppierung sei es gewesen, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland herbeizuführen.

Brandanschlag schlug fehl

Konkret sollen Joel F. und Elias F. am frühen Morgen des 5. Januar 2025 gemeinsam mit zwei weiteren Beschuldigten eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Schmölln angegriffen haben. Nach Darstellung der Ermittler schlug die Gruppe ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen. Ein Feuer brach demnach nicht aus.

Zu der Vereinigung sollen auch Claudio S. und Justin W. gehört haben, gegen die bereits gesondert ermittelt wird. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen sie und weitere Beschuldigte am 3. Dezember 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg erhoben.

Die L.V.W. soll laut Bundesanwaltschaft überregional agiert haben. Zu den geplanten Taten sollen insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums gezählt haben – gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang.

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