Rechte Terrorzelle? Junge Verdächtige angeklagt

Bundesanwaltschaft

Rechte Terrorzelle? Junge Verdächtige angeklagt

Aktualisiert am 18.12.2025 – 10:02 UhrLesedauer: 3 Min.

Den Angeklagten wird unter anderem ein Brandanschlag auf ein Kulturzentrum in Altdöbern (Brandenburg) vorgeworfen. (Archivbild) (Quelle: Frank Hammerschmidt/dpa/dpa-bilder)

Im Mai sorgt eine Razzia gegen mutmaßliche Rechtsterroristen für Schlagzeilen – nicht nur wegen der Vorwürfe, sondern auch aufgrund des Alters der Verdächtigen. Jetzt wurde Anklage erhoben.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen Terrorgruppe erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft den zum Teil sehr jungen Beschuldigten größtenteils die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor. Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage, die vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg erhoben wurde. Zuvor hatten der „Stern“ und der NDR berichtet.

Die Bundesanwaltschaft war im Mai mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe vorgegangen, die sich selbst die „Letzte Verteidigungswelle“ nennt. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen wurden fünf Verdächtige festgenommen. Die Polizei durchsuchte dort ebenso wie in Sachsen und Thüringen 13 Objekte. Drei weitere Beschuldigte saßen damals schon in Untersuchungshaft.

Die „Letzte Verteidigungswelle“ versteht sich laut Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.

Zum Zeitpunkt der Razzia im Mai waren die Beschuldigten zwischen 14 und 21 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen. Sie sitzen seitdem alle in Untersuchungshaft. Das Hamburger Gericht muss entscheiden, ob und wann es einen Prozess ansetzt.

Die Bundesanwaltschaft wirft sieben der Beschuldigten vor, Mitglieder der jungen Terrorgruppe gewesen zu sein, drei davon sogar Rädelsführer. Dem Achten legen die Ermittler die Unterstützung der Vereinigung zur Last. Manchen wird außerdem versuchter Mord, besonders schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen, anderen die Beihilfe zu diesen Taten.

Drei brutale Anschläge und Anschlagspläne rechnet die Bundesanwaltschaft der Gruppe zu. Es geht um einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern, einen versuchten aber erfolglosen Anschlag auf ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln und Anschlagspläne für eine Asylunterkunft im brandenburgischen Senftenberg.

Im Juli wurden aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs erstmals Details zu den Abläufen innerhalb der Gruppe öffentlich. Die Mitglieder planten demnach, „einen Rassenkrieg auszulösen, bei dem zum Erhalt der „weißen Rasse“ eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang gesetzt werden sollte, um im Ergebnis die liberale Demokratie zu beseitigen“. In sozialen Medien sollen sie rassistische und antisemitische Nachrichten gepostet und das „Dritte Reich“ und den Nationalsozialismus glorifiziert haben.

Aktie.
Die mobile Version verlassen