31.01.2025 – 23:44 UhrLesedauer: 3 Min.

Gewalt gegen Frauen (Symbolbild): Sie sollen jetzt ein Recht auf Schutz bekommen. (Quelle: Fabian Sommer)

Frauen, die Opfer von Gewalttaten werden, sollen ein Recht auf Schutz bekommen. Im Bundestag gab es eine Mehrheit, jetzt muss der Bundesrat noch zustimmen.

Von Gewalt betroffene Frauen sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Freitagabend in namentlicher Abstimmung abgesegnet hat. Bei 460 abgegebenen Stimmen votierten 390 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition, 70 enthielten sich. Zuvor hatten sowohl die Union als auch die Gruppe Die Linke ihre Unterstützung signalisiert. „Ein starkes und ein wichtiges Zeichen“, nannte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) den Schulterschluss mit der Union. Die CSU-Politikerin Dorothee Bär sprach im Plenum von einer „kleinen Sensation“.

Mit dem Bundestagsbeschluss ist die letzte Hürde für das Gesetz aber noch nicht genommen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Mit dem Gesetz sollen die Länder künftig dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund über einen Zeitraum von zehn Jahren, bis 2036, insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen.

Bislang können Betroffene von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird und dass genügend Kapazitäten, etwa in Frauenhäusern, vorhanden sind. Der Anspruch soll ein verbindliches Recht auf Betreuung festlegen, das Betroffene künftig auch vor Verwaltungsgerichten einklagen können. Auch sollen betroffene Frauen künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen. Der Rechtsanspruch sieht zwar ein Anrecht auf Hilfe vor, aber keinen Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus. Zugleich bedeutet das, dass künftig keine Einrichtung gezwungen ist, eine bestimmte Frau aufzunehmen.

„Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt“, erklärte Paus im Plenum. Laut dem letzten polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurde 2023 fast jeden Tag eine Frau von einem Mann getötet, weil sie eine Frau ist. 400 Frauen pro Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. Was die Statistik ebenfalls zeigt: In den vergangenen Jahren sind die Zahlen deutlich gestiegen – und damit auch der Bedarf an Schutz. „Unsere bundesweit 350 Frauenhäuser und 100 Schutzwohnungen reichen nicht aus“, räumte Paus ein. Nach offiziellen Angaben fehlen in Deutschland mehr als 13.000 Plätze in Frauenhäusern – eine Lücke, die Frauenverbände seit Jahren beklagen. Das neue Gesetz und die finanzielle Hilfe für die Länder sollen diese Lücke nach und nach schließen.

Ein Knackpunkt war bis zuletzt unter anderem die Frage, ob der künftige Schutzanspruch auch Transfrauen und von Gewalt betroffene Männer umfassen sollte. SPD und Grüne hatten sich dafür eingesetzt, die Union lehnte das ab – und setzte sich damit letztendlich durch. Aus der Unionsfraktion hieß es, der Schutz gelte nur für das biologische Geschlecht Frau. Männer und Transfrauen fielen nicht darunter. „Zentral für uns als CDU/CSU ist, dass der Schutz von Frauen und Kindern bei diesem Vorhaben im Mittelpunkt steht“, erklärte die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher.

Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, sieht die Beschränkung auf Frauen und vor allem den Ausschluss von Männern vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes kritisch. „Verfassungsrechtliche Bedenken sind von unserer Seite relevant und groß“, erklärte Schauws. Der Rechtsanspruch müsse „möglicherweise noch einmal geprüft und ausgeweitet werden“.

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